Kurze Frage:
Streitwerte für Verfahrens- und Terminsgebühr sind unterschiedlich, einmal über, einmal unter 4.000,00 EUR.
Mische ich dann die Gebühren, also Verfahrensgebühr nach PKH-Vergütung und Terminsgebühr nach Regelvergütung ?
Vielen Dank !
Vergütung und Regelvergütung mischen ?
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Es handelte sich um eine Unfallklage, Wert 4.500,00 EUR. Die Gegenseite hat nach Rechtshängigkeit Teilleistung 2.100,00 EUR erbracht, daher reduzierte sich für uns der Streitwert auf 2.400,00 EUR, eben für die Terminsgebühr.
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Der Mandant hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und hat PKH.
- Liesel
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Verstehe dein Problem nicht. Wenn dem Mandanten vollumfänglich PKH bewilligt wurde, rechnest du die bei euch entstandenen Gebühren über PKH ab.
Der Kostenerstattungsanspruch der Gegenseite hat mit der PKH nichts zu tun.
Wieso hat der Mandant die Kosten zu tragen, wenn die Gegenseite Teilzahlung nach Klageinreichung leistet?
Der Kostenerstattungsanspruch der Gegenseite hat mit der PKH nichts zu tun.
Wieso hat der Mandant die Kosten zu tragen, wenn die Gegenseite Teilzahlung nach Klageinreichung leistet?
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Weil die Kostenentscheidung (noch) falsch ist, wurde angegriffen, ist aber noch nicht entschieden.
Es geht ja nur um meine PKH-Vergütung und die Tatsache, dass ich mit einer Gebühr im Wert unter 4000 und mit der anderen Gebühr im Wert über 4000 liege und daher m.E. mischen muss.
Es geht ja nur um meine PKH-Vergütung und die Tatsache, dass ich mit einer Gebühr im Wert unter 4000 und mit der anderen Gebühr im Wert über 4000 liege und daher m.E. mischen muss.
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Man kann bei einer PKH-Abrechnung nicht "mischen". Es ist nach der PKH-Tabelle abzurechnen. Dass eine Gebühr niedriger ist als die Wahlanwaltsvergütung und die andere nicht ist uninteressant.
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