nachträgliche Berh vor 01.01.14

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arcangel71
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#1

13.03.2015, 16:26

Haben hier noch einen Beratungshilfefall liegen. Mandat angenommen: 10/2013.

Mandant hat uns damals auch Antrag auf nachträgliche BerH vorgelegt.

Können wir die noch einreichen & abrechnen ?! :roll:

Falls ja, müsste man aktuelle oder damalige Einkommensnachweise beifügen ?
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Liesel
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#2

13.03.2015, 16:27

Klar kannst du den noch einreichen. Die damaligen Einkommensverhältnisse sind maßgeblich.
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arcangel71
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#3

13.03.2015, 17:01

Danke !
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Pepples
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#4

13.03.2015, 17:38

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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