RA in eigner Sache; Gegenseite PKH

In diesen Bereich können alle Beiträge und Fragen zu Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe geschrieben werden.
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meJuly
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#1

03.01.2014, 09:46

Hallo zusammen, nachträglich ein frohes neues Jahr!

nun zurück zum Alltag:

ein ehemaliger Mandant hat uns in Regress genommen. Dem Gericht hat er einen Klageentwurf vorgelegt nebst PKH-Antrag. Das Gericht hat einen Beschluss erlassen, dass ein Anspruch aus keinem rechtlichem Gesichtspunkt ersichtlich ist. Wir haben einen Zurückweisungsantrag gestellt. Der PKH-Antrag ist auch zurückgewiesen worden. Im Beschluss selbst findet sich keine Kostengrundentscheidung.

M. E. ist das Verfahren nunmehr beendet. Da wir jedoch tätig geworden sind möchte ich auch unsere Gebühren festsetzen lassen. Liege ich richtig, dass ich hier eine 1,0 VG nach 3335 abrechnen kann?

schöne Grüße

meJuly
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Adora Belle
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#2

03.01.2014, 09:58

Gegen Euch selbst? 8) Es gibt keine Kostenerstattung im PKH-Verfahren, darum ist auch keine KGE nötig.
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Anahid
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#3

03.01.2014, 09:58

Im PKH-Prüfungsverfahren (und das war es ja wohl) besteht keine Kostenerstattungspflicht. Da kannst Du nix festsetzen lassen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
meJuly
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#4

03.01.2014, 10:06

Diese Hobbyjuristen machen nichts als unnötige Arbeit die sich nicht bezahlen lässt.
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#5

03.01.2014, 10:51

Tscha, den Zurückweisungsantrag hätt man sich aber auch sparen können. Ist ja keine Pflicht, sich im PKH-Verfahren zu melden. Wenn man es tut, sollte man wissen, dass einem das keiner bezahlt. Als Volljurist. Oder ReFaWi. 8)
meJuly
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#6

03.01.2014, 11:07

Adora Bella: autsch, der hat gesessen - aber mit Humor. Auch wenn ich das in der Fortbildung "hatte"... ist PKH so eine Sache.

PKH haben wir so selten, dass meine Stärken anderen Bereiche sind :mrgreen:
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#7

03.01.2014, 11:33

Schiebs dem Cheffe in die Schuhe. :mrgreen:
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