VKH bei Untervollmacht

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JLKL
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#1

06.06.2013, 17:44

Hallo Ihr Lieben!!!

Ich brauche Eure Hilfe, denn da weiß ich mal so gar nicht drüber bescheid.

Folgender Sachverhalt:
Meine Chefin wurde gebeten, einen Termin in Untervollmacht wahrzunehmen. Einfacher Scheidungstermin. Der andere Anwalt hat gebeten, dass meine Chefin beim Gericht beantragt, dass sie als Verfahrensbevollmächtigte und er als Korrespondenzanwalt beigeordnet wird.
Der andere Anwalt schlug Gebührenteilung vor, wurde von uns angenommen.
Der Termin fand heute statt, der Antragsteller (unser M) hat VKH bewilligt bekommen.

Wie zum Kuckuck muss ich denn jetzt vorgehen beim abrechnen?? :oops: :shock: :pfeif

Danke schonmal!!

PS. Falls es so eine Frage schon einmal gab muss ich sagen, dass ich über die Suchfunktion nichts darüber finde. Wenn es also so einen Thread gibt, wäre es super lieb, wenn Ihr den dann kopieren könnten. Ganz lieben Dank!!!
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#2

06.06.2013, 17:46

Ihr rechnete eure Gebühren (1,3; 1,2; PTE, Mwst.) ganz normal bei Gericht ab. Der andere Anwalt macht das auch und dann müsst er schauen, wer wem etwas zu geben hat, wobei ihr wohl dem Anwalt dann noch etwas zahlen müsstest.

Wir machen das so, dass wir unsere Abrechnung an den anderen Anwalt in Kopie schicken und seine haben wollen.
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#3

06.06.2013, 17:46

JLKL hat geschrieben:Der andere Anwalt hat gebeten, dass meine Chefin beim Gericht beantragt, dass sie als Verfahrensbevollmächtigte und er als Korrespondenzanwalt beigeordnet wird.
Erfolgte die Beiordnung so?
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#4

06.06.2013, 17:47

Ihr rechnet ganz normal die VKH für eure Beiordnung ab und schickt dem anderen RA eine Kopie davon. Er rechnet auch seine VKH ab (wenn das mit der Beiordnung geklappt hat), und wenn ihr beide euer Geld bekommen habt, sollte der andere RA die Abrechnung mit euch vornehmen. Also keine Panik!
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#5

06.06.2013, 17:53

@Liesel, ja, die Beiordnung ist so erfolgt.
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#6

06.06.2013, 17:54

Dann wie elise und sansibar.
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#7

06.06.2013, 17:55

Aber wer rechnet was genau ab? Habe mal mitbekommen, dass es für Untervollmacht noch eine andere Gebühr gibt. Das hat sonst immer meine ehemalige Kollegin gemacht.
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#8

06.06.2013, 17:57

Ihr seid als Verfahrensbevollmächtigte beigeordnet. Daher mußt du die "Unterbevollmächtigung" nicht beachten.

Also 1,3 VG, 1,2 TG .....

Der andere Anwalt erhält eine 3400.
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#9

07.06.2013, 07:55

Danke!!! Ihr ward wie immer eine riesen Hilfe!!!! :thx :knutsch :D
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