Ich habe geschaut, aber nichts zutreffendes gefundenl
Also folgendes Problem: Wir haben VKH-Gebühren abgerechnet und auch bezahlt bekommen. Jetzt kommt ein Beschluss des Gerichts, in dem der Verfahrenswert ab einem bestimmten Zeitpunkt (betrifft dann die Terminsgebühr) niedriger festgesetzt wird. Muss ich jetzt von uns aus eine verminderte VKH-Liquidation einreichen oder fordert die Gerichtskasse das automatisch zurück? Ich muss dazu sagen, dass wir wegen der Differenzgebühren einen Kostenfestsetzungsantrag stellen wollen. Ich hatte sowas schon irgendwann mal, aber das ist schon ziemlich lange her,
PKH-Liquidation b. nachträgl. Herabsetzung des Streitwerts
- jojo
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Da muss die Landeskasse Erinnerung einlegen und die Rückforderung erfolgt dann durch das Gericht.
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Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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Hier wird das so gehandhabt, dass der Bezi oft auf eine förmliche Erinnerung verzichtet und wir unter Angabe der jetzt korrekten, verminderten Vergütung aus der LK den zuviel ausgekehrten Betrag zurückfordern. Klappte bislang immer. Dann ist die Sache mit Eingang der ZAN erledigt.
Davon unabhängig kann wegen der Differenz nach dem jetzt gültigen SW natürlich Festsetzung beantragt werden.
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~ Grüßle ~
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Sowas kommt ja nicht so häufig vor. Also werde ich jetzt einfach nur einen KFA machen mit den korrekten Gebühren und darauf warten, dass die Staatskasse irgendwann die zuviel gezahlten Gebühren zurück fordert.
Liebe Grüße
Rita
Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
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Hoffen wir mal, dass das Gericht auch was merkt...rit-sch hat geschrieben: Sowas kommt ja nicht so häufig vor. Also werde ich jetzt einfach nur einen KFA machen mit den korrekten Gebühren und darauf warten, dass die Staatskasse irgendwann die zuviel gezahlten Gebühren zurück fordert.
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Ich wäre auch nicht böse, wenn das Gericht nix merkt.
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Ok, sie habens sofort gemerkt und aufgefordert, eine korrigierte VKH-Liquidation einzureichen. Mach ich dann jetzt mal.
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Hätte mich auch gewundert...
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