Hallo
Unsere Mandantin befindet sich gerade in der Ruhephase der Altersteilzeit, d. h. dass der Arbeitsvertrag fortbesteht, sie aber nicht arbeiten geht. Kann ich den Freibetrag für Erwerbstätige ansetzen?
LG Bianca
PKH - Freibetrag für Erwerbstätige bei Altersteilzeit?
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M.E. nicht. Das ist ja ein "Bonus" für Erwerbstätige.
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stimmt, aber mit dem Arbeitgeber wurde ja eine Vereinbarung getroffen, für eine gewisse Zeit weniger zu verdienen und dann später nicht mehr zu arbeiten, aber trotzdem Geld zu erhalten. Also ist das ja nur eine "Verschiebung" der Arbeit. Wenn ich mal Urlaub habe, bin ich doch auch noch erwerbstätig. Hier entscheidet der Bonus nämlich über Bewilligung oder Ablehnung der PKH.
- Liesel
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Sie ist aber nicht im klassischen Sinne erwerbstätig. Unser Gericht setzt den Erwerbstätigenfreibetrag z.B. auch bei Azubis nicht an, ob das richtig ist, keine Ahnung. Wird jedenfalls so praktiziert.
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Der Erwerbstätigenfreibetrag dient als Ausgleich des durch die Erwerbstätigkeit entstehenden Mehrbedarfs. Ein Arbeitnehmer der sich in der Ruhephase der Altersteilzeit befindet hat keinen solchen aktuellen Mehrbedarf mehr. Dabei ist es unerheblich, dass der Arbeitnehmer früher weniger verdient hat um für die Ruhephase anzusparen, da der Erwebstätigenfreibetrag nicht von der Höhe des Lohnes abhängt. Ich würde den Betrag nicht berücksichtigen. Was das OLG allerdings dazu sagen würde kann man nicht voraussagen.