Rechnungsberichtigung/Vorschussliquidation

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katzitazi
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#1

04.04.2011, 10:49

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu Berichtigung einer VKH-Abrechnung. Ich habe VG, TG und EG abgerechnet. Allerdings wird sich erst zeigen, ob der Vergleich standhalten wird (imAugenblick sieht es zumindest so aus, dass es klappt).
Jetzt bin ich der Meinung, dass ich hätte nur die VG und die TG abrechnen dürfen und das Ganze als Vorschussliquidation hätte kennzeichnen müssen. Das Gericht hat noch nicht gemeckert.
Kann ich die Abrechnung einfach vorsorglich korrigieren? Was schreib ich da am Besten (einfach neue Rechnung + Entschuldigung)?

Danke!
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LuzZi
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#2

04.04.2011, 10:51

Warte doch einfach ab, was passiert.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
katzitazi
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#3

04.04.2011, 12:35

Meinte meine Kollegin auch gerade:)
Flunky
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#4

06.04.2011, 19:36

Es wird ein Beschluss kommen, in dem steht, dass du nur einen Vorschuss verlangen darfst und dann kannst du den Antrag einfach berichtigt schicken und schreibst im Anschreiben, dass dies der korrigierte Antrag ist :)

Hatte ich letztens auch so ähnlich :P Anwältin wollte sofort, dass ich abrechne, es stand aber, dass der Streitwert vorübergehend auf 2.000,00EUR festgesetzt wird.
Marlene
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#5

14.04.2011, 13:22

ich würde auch abwarten was kommt. lg
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