Pkh als Antrag auf Vorschussrechnung??

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BlueAngel71
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#1

01.10.2010, 19:41

Hallo!!
Habe mal eine dumme Frage. Wir haben in einer Sache Pkh bekommen. Streitwert war erst 3000,00 Euro. Habe danach Pkh abgerechnet 1,3 VG und 1,2 TG abzüglich schon erhaltener Beratungshilfe (35,00 Euro anzurechnen). Jetzt wurde der Streitwert auf 534,00 Euro verringert und neu festgesetzt. Jetzt soll ich laut Gericht neuen Pkh antrag stellen aber als Antrag auf Vorschussrechnung?? Wie ist das gemeint?? Kann mir jemand auf die sprünge helfen?? Gibt es da einen Vordruck / Muster oder ähnliches? Steh gerade total auf dem schlauch.
Wäre sehr froh über eine Rückmeldung! :thx im voraus. Lg Claudia :roll:
Mit freundlichen Grüßen
Claudia
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Kaffeepad
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#2

01.10.2010, 22:02

M.E. gibt es so ein Formular nicht, ich würde einfach eine neue Pkh-Abrechnung mit dem neuen Streitwert machen und die bereits geleisteten Vorschüsse in Abzug bringen und würde nachfragen, wohin der Überschuss rückerstattet werden soll.
schnessi
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#3

02.10.2010, 11:20

:zustimm
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Smilie
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#4

02.10.2010, 11:27

Sehe ich auch so. Mach einfach eine neue Rechnung. Die Überzahlung der Landeskasse muss ja in jedem Fall erstattet werden.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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jojo
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#5

03.10.2010, 07:45

Ist denn schon ausgezahlt worden ? Ist die Sache schon beendet ?

Falls beides nein, einen neue Liqui und da zur Not mit Kuli drauf: Vorschuss
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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#6

03.10.2010, 12:02

Der Sachverhalt ist verwirrend!!!

Ist das Verfahren schon beendet? Nur, wenn das nicht der Fall ist, hat die Forderung, Du sollst einen Vorschuss beantragen, einen Sinn. :roll:

Habt Ihr auf Grund der vorherigen Berechnung aus Streitwert 3000 € schon Vergütung erhalten und sollt den Überschuss zurückerstatten? Oder will das Gericht, dass der Vergütungsantrag berichtigt wird? :roll:
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