Anrechnung der Geschäftsgebühr bei PKH

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Jacare
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#1

12.08.2013, 09:14

Wir haben in der Klage eine Geschäftsgebühr mit 535,60 € festsetzen lassen. Jetzt mache ich gerade die PKH-Abrechnung. Der Streitwert hat sich um 2000,00 erhöht. Die Zahlung ist ohne Raten. Muss ich jetzt für die Anrechnung die Hälfte von 535,6 nehmen oder nach der PKH Tabelle und dem neuen Streitwert anrechnen?
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Anahid
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#2

12.08.2013, 09:54

Wenn die 535,60 € die reine Geschäftsgebühr ist (ohne PTA und MwSt), dann musst Du die Hälfte anrechnen. Ansonsten musst Du aus den 535,60 € noch die PTA und MwSt rausrechnen.
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Liesel
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#3

12.08.2013, 10:05

Anrechnung erfolgt aber erst auf die Differenzgebühren.
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nikontschuk

#4

12.08.2013, 22:43

535,60 € ist zur Hälfte anzurechnen (höchstens 0,75) nach dem Gegenstandwert, nach dem dieser Betrag festgesetzt wurde.

PKH festsetzen beim Gericht zur Erstattung der eigenen Kosten....?! Um was für ein Verfahren geht es? PKH-Erstattung der eigenen Kosten, Geschäftsgebühr mit aufführen, wurde ja auch festgesetzt;).

Schöne Grüße aus Bamberg
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