Hallo liebe Forenos!
Mir raucht bezüglich der PKH-Abrechnung für abgetrennte VA-Verfahren gerade völlig der Kopf!!!
Wir haben ein Scheidungsverfahren (2004), von welchem der VA abgetrennt wurde. Seinerzeit wurde wie folgt abgerechnet:
Scheidung 9.000 EUR
VA 1.000 EUR
10.000 EUR
1,3 VG 314,60
1,20 TG 290,40
Ausl. 20,00
MWST 16 % 100,00
Summe 725,00
Jetzt wurde nach dem 01.09. das VA-Verfahren wieder aufgenommen und der Wert des VA-Verfahrens auf 1.800 EUR festgesetzt.
Wie würdet ihr nun im Wege der PKH abrechnen?
Ich verstehe meine Unterlagen so, dass man von der VG 314,60 die VG nur für das Scheidungsverfahren abziehen müsste. Also 314,60 - 309,40 (=VG nach Wert 9.000) = 5,20 € + 16 % MWST = 6,03 = Anrechnungsbetrag.
Also Abrechnung neues VA-Verfahren
1,3 VG 172,90
Ausl. 20,00
MWST 19 % 36,65
Summe 229,55
- Anrechnung 6,03
Auszahlung 223,52
Diese Wissen habe ich aus dem Aufsatz von Rechtsanwalt Norbert Schneider, AGS 11/09.
Irgendwie hat jeder eine andere Meinung. Ich bin für jede Hilfe wirklich dankbar!!
Wiederaufgenommenes VA-Verfahren
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- Kennt alle Akten auswendig
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- Beruf: Justizobersekretärin
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Hat noch keiner von euch so ein Verfahren abgerechnet?