Terminsgebühr bei Erledigterklärung
Verfasst: 25.04.2024, 11:57
Hallo,
meine Kollegin und ich grübeln über Folgendes:
Es fand ein Gerichtstermin statt, allerdings sind nur wir erschienen, die Gegenpartei nicht. Es erging ein Versäumnisurteil. Im Anschluss wurde von beiden Parteien übereinstimmend eine Erledigterklärung schriftsätzlich bei Gericht abgegeben. Jetzt ist die Frage, ob wir eine 1,2 Terminsgebühr bekommen oder nicht. Ich würde sagen ja, aber gibt es auch eine aussagekräftige Fundstelle dazu, um das Ganze untermauern zu können?
Vielen Dank für die Hilfe vorab!
meine Kollegin und ich grübeln über Folgendes:
Es fand ein Gerichtstermin statt, allerdings sind nur wir erschienen, die Gegenpartei nicht. Es erging ein Versäumnisurteil. Im Anschluss wurde von beiden Parteien übereinstimmend eine Erledigterklärung schriftsätzlich bei Gericht abgegeben. Jetzt ist die Frage, ob wir eine 1,2 Terminsgebühr bekommen oder nicht. Ich würde sagen ja, aber gibt es auch eine aussagekräftige Fundstelle dazu, um das Ganze untermauern zu können?
Vielen Dank für die Hilfe vorab!