Gebühren im Wiederaufnahmeverfahren
Verfasst: 13.03.2024, 10:57
Hallo allerseits,
leider bin ich etwas eingerostet, was das Gebührenrecht im Strafverfahren anbelangt. Vielleicht könnt ihr mir helfen.
Es geht um ein Wiederaufnahmeverfahren eines Strafprozesses. Die Staatsanwaltschaft hatte den Antrag auf Wiederaufnahme gestellt. Wir waren erst im Wiederaufnahmeverfahren für die Nebenklage legitimiert. Der Beschuldigte hat gegen die Wiederaufnahme eine einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht erwirkt. Auch dort waren wir aufgetreten, es gab vor dem Bundesverfassungsgericht einen Termin.
Das Landgericht, dass über die Wiederaufnahme zu entscheiden hatte, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet und danach den Antrag der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Die notwendigen Kosten auch des Nebenklägers trägt die Staatskasse.
Was kann ich abrechnen?
Im Wiederaufnahmeverfahren gibt es keine Grundgebühr, wie sieht es mit der Gebühr 4136 VV RVG aus? Der Antrag wurde ja nicht von uns gestellt und vorbereitet. Kann ich folglich nur die Gebühren nach 4137 evtl. nach 4138 VV RVG abrechnen?
EA-Verfahren Verfassungsbeschwerde
Kann ich hier neben der Verfahrensgebühr nach 4130 VV RVG und Terminsgebühr 4132 VV RVG die Grundgebühr 4100 VV RVG abrechnen?
Es wäre super, wenn Ihr mich helfen könntet. Vielen lieben Dank im Voraus!
leider bin ich etwas eingerostet, was das Gebührenrecht im Strafverfahren anbelangt. Vielleicht könnt ihr mir helfen.
Es geht um ein Wiederaufnahmeverfahren eines Strafprozesses. Die Staatsanwaltschaft hatte den Antrag auf Wiederaufnahme gestellt. Wir waren erst im Wiederaufnahmeverfahren für die Nebenklage legitimiert. Der Beschuldigte hat gegen die Wiederaufnahme eine einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht erwirkt. Auch dort waren wir aufgetreten, es gab vor dem Bundesverfassungsgericht einen Termin.
Das Landgericht, dass über die Wiederaufnahme zu entscheiden hatte, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abgewartet und danach den Antrag der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Die notwendigen Kosten auch des Nebenklägers trägt die Staatskasse.
Was kann ich abrechnen?
Im Wiederaufnahmeverfahren gibt es keine Grundgebühr, wie sieht es mit der Gebühr 4136 VV RVG aus? Der Antrag wurde ja nicht von uns gestellt und vorbereitet. Kann ich folglich nur die Gebühren nach 4137 evtl. nach 4138 VV RVG abrechnen?
EA-Verfahren Verfassungsbeschwerde
Kann ich hier neben der Verfahrensgebühr nach 4130 VV RVG und Terminsgebühr 4132 VV RVG die Grundgebühr 4100 VV RVG abrechnen?
Es wäre super, wenn Ihr mich helfen könntet. Vielen lieben Dank im Voraus!