zwei Angelegenheiten in der Erstberatung; wie abrechnen
Verfasst: 11.06.2021, 14:03
Hallo!
Kurze Frage, wir haben in einem Erstberatungsgespräch eine Mandantin im Familienrecht bzgl. Umgang und Unterhalt beraten. Wir haben zwei Akten angelegt. Jetzt möchte ich abrechnen und würde 2x 190,00 € abrechnen, da es zwei Angelegenheiten sind. Würdet ihr das genauso sehen? Und wenn ja, wo stehts drin, dass ich die Gebühr 2x abrechnen kann? Ich bin mir total unsicher. Oder nur 1x 190,00 € weil sie nur 1x da war?
Vielen Dank
Kurze Frage, wir haben in einem Erstberatungsgespräch eine Mandantin im Familienrecht bzgl. Umgang und Unterhalt beraten. Wir haben zwei Akten angelegt. Jetzt möchte ich abrechnen und würde 2x 190,00 € abrechnen, da es zwei Angelegenheiten sind. Würdet ihr das genauso sehen? Und wenn ja, wo stehts drin, dass ich die Gebühr 2x abrechnen kann? Ich bin mir total unsicher. Oder nur 1x 190,00 € weil sie nur 1x da war?
Vielen Dank