Seite 1 von 1

zwei Angelegenheiten in der Erstberatung; wie abrechnen

Verfasst: 11.06.2021, 14:03
von un79
Hallo!

Kurze Frage, wir haben in einem Erstberatungsgespräch eine Mandantin im Familienrecht bzgl. Umgang und Unterhalt beraten. Wir haben zwei Akten angelegt. Jetzt möchte ich abrechnen und würde 2x 190,00 € abrechnen, da es zwei Angelegenheiten sind. Würdet ihr das genauso sehen? Und wenn ja, wo stehts drin, dass ich die Gebühr 2x abrechnen kann? Ich bin mir total unsicher. Oder nur 1x 190,00 € weil sie nur 1x da war?

Vielen Dank

Re: zwei Angelegenheiten in der Erstberatung; wie abrechnen

Verfasst: 11.06.2021, 14:39
von Feldhamster
In analoger Anwendung der Rechtsprechung zur Beratungshilfe würde ich 2 Angelegenheiten annehmen, Auflistung der Rechtsprechung zB hier:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 47857.html

Besser wäre es natürlich gewesen, wenn man von vornherein eine klare Vergütungsvereinbarung geschlossen hätte.

Re: zwei Angelegenheiten in der Erstberatung; wie abrechnen

Verfasst: 11.06.2021, 15:34
von Adora Belle
Das würde ich als Mandant nicht akzeptieren. Sprecht Ihr nicht im Vorfeld über Vergütung?