Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. der MwSt in einer RA-Rechnung. Unser RA hat uns letztes Jahr in einem Verfahren eine 1,3 Verfahrensgebühr mit 16% MwSt (Leistungszeitraum war vom Nov.-Dez.) in Rechnung gestellt. Heute erhalte ich hierüber eine Gutschrift und eine neue Rechnung, in der wiederum die Verfahrensgebühr sowie eine Terminsgebühr berechnet wird - beides mit 19% MwSt. Ist es richtig, dass die ursprüngliche Rechnung für die Verfahrensgebühr gutgeschrieben und neu mit 19% berechnet wird? Bei Entstehen der Verfahrensgebühr galt ja noch der verminderte MwSt-Satz.
MwSt RA-Rechnung
- Adora Belle
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Ja, ist richtig. Fälligkeit gilt, das ist üblicherweise das Ende der Instanz.