KFA nach JVEG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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.Pipa.
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#1

12.03.2021, 12:56

Hallo Ihr Lieben,

ich stehe total auf dem Schlauch und komme nicht weiter :oops: .

Wir haben von der Ggs. einen KFA bekommen in dem für einen von der Gegenseite benannten und geladenen Zeugen Fahrtkosten gem. § % JVEG und Zeitversäumnis § 20 JVEG für den stattgefundenen Termin geltend gemacht wird. Ich habe das bis jetzt noch nie gesehen.

Wann gilt das JVEG ? das Gesetz ist nicht richtig klar verständlich für mich.

Ich hoffe jemand kann mir helfen? :thx
Refa-99
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#2

12.03.2021, 13:23

Für wen es gilt, steht in § 1 I. Da sind auch Zeugen benannt

Die Zeugen können wie bei dir Entschädigung nach dem 5. Abschnitt anmelden, wozu Fahrtkosten und Zeitversäumnis dazugehören. Grundsätzlich macht der Zeuge den Anspruch gegenüber dem Gericht selbst geltend, die gelten dann wie Gerichtskosten. Wenn die Gegenseite aber zB einen Vorschuss geleistet hat, kann sie das selbst im Kfa festsetzen lassen
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
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