Anrechnung Geschäftsgebühr bei gerichtl. Vergleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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KaTh
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#1

11.12.2020, 09:16

Hallo zusammen:
Wir haben Klage eingereicht und u. a. die vorgerichtlichen Anwaltskosten gefordert. Das Verfahren endete mit Vergleich zur Zahlung eines Betrages X: "... damit sind alle streitgegenständlichen Ansprüche gegeneinander abgegolten ..."
Es gab eine Kostenquote. Im Kostenausgleichungsverfahren habe ich nun keine Anrechnung der GG vorgenommen, da diese nicht tituliert ist. Die Beklagtenseite meint nun, dass sehr wohl eine Anrechnung zu erfolgen hat, weil "alle streitgegenständlichen Ansprüche" - somit auch die zunächst eingeklagte GG - mit dem Vgl. abgegolten wurden.

Ich bin mir hier jetzt unsicher!
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Adora Belle
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#2

11.12.2020, 09:44

Du hast recht. Solange nicht beziffert ist, welcher Betrag auf die GG entfällt, ist nicht anzurechnen.
KaTh
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#3

11.12.2020, 11:12

Ja super! Finde ich das auch irgendwo im Gesetz? Oder wie kann ich das jetzt am besten begründen? Gibt es dazu schon Entscheidungen?
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Adora Belle
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#4

11.12.2020, 11:45

Ja, "schon" seit 2010. BGH 07.12.2010 – VI ZB 45/10
KaTh
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#5

11.12.2020, 12:40

Vielen lieben Dank!!
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