KFA
Verfasst: 05.11.2020, 10:55
Hallo,
ich habe eigentlich 2 Fragen. Soll einen KFA machen.
I.Instanz war im Mai 2020 zu Ende und die Berufung im September 2020. Im KFA nehm ich für beide Sachen die 16 % Mwst, weil die Sache ja insgesamt erst jetzt beendet ist oder?
Und dann noch eine Frage zu Parteiauslagen.
Ehemann war der Kläger und Ehefrau fungierte hier als Zeugin. Wohnen ziemlich weit weg, deswegen war eine Hotelübernachtung für den GT notwendig. Ehefrau war als Zeugin auch geladen. Sie hat in dem Zeugenentschädigungsbogen ans Gericht die komplette Hotelrechnung reingereicht (galt ja für sie und den Mann). Setzt das Gericht hier auch komplett alles fest, oder nur die Hälfte und ich muss die andere Hälfte als Parteiauslage im KFA geltend machen? Bin grad ahnungslos.
Liebe Grüße
Kristin
ich habe eigentlich 2 Fragen. Soll einen KFA machen.
I.Instanz war im Mai 2020 zu Ende und die Berufung im September 2020. Im KFA nehm ich für beide Sachen die 16 % Mwst, weil die Sache ja insgesamt erst jetzt beendet ist oder?
Und dann noch eine Frage zu Parteiauslagen.
Ehemann war der Kläger und Ehefrau fungierte hier als Zeugin. Wohnen ziemlich weit weg, deswegen war eine Hotelübernachtung für den GT notwendig. Ehefrau war als Zeugin auch geladen. Sie hat in dem Zeugenentschädigungsbogen ans Gericht die komplette Hotelrechnung reingereicht (galt ja für sie und den Mann). Setzt das Gericht hier auch komplett alles fest, oder nur die Hälfte und ich muss die andere Hälfte als Parteiauslage im KFA geltend machen? Bin grad ahnungslos.
Liebe Grüße
Kristin