zusätzliche Verfahrensgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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strohblume
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#1

06.08.2020, 11:04

Hallo zusammen,

bin mir nicht sicher, ob ich eine zusätzliche Verfahrensgebühr abrechnen kann, wenn das Verfahren wegen des Verfahrenshindernisses der Verfolgungsverjährung eingestellt wurde.

In dem Verfahren fand bereis eine Verhandlung statt. Es sollte nunmehr ein Gutachten erstellt werden, jedoch wurde das Verfahren mit Beschluss eingestellt.

Weiß jemand, ob ich die Zusatzgebühr bei der Rechtsschutzversicherung noch abrechnen kann?
Liebe Grüße Strohblume
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Anahid
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#2

06.08.2020, 11:50

Eine zusätzliche Verfahrensgebühr sehe ich nicht und die Einstellungsgebühr kannst Du auch nicht abrechnen, da ja hier nicht durch Euer Mitwirken das Verfahren eingestellt wurde, sondern aufgrund von Verfolgungsverjährung.

Nach Deinem Vortrag sehe ich hier keine weitere Gebühr.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
strohblume
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#3

06.08.2020, 11:56

Vielen Dank
Liebe Grüße Strohblume
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