Abrechnung Arbeitsrecht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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strohblume
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#1

16.04.2020, 11:02

Hallo zusammen,

in einer arbeitsrechtlichen Sache haben wir unseren Mandanten in zwei Verfahren (Kündigung und Abmahnung) vertreten. Gegen die erstinstanzlichen Urteile wurde Berufung eingelegt.
Nach erfolgter Berufungsbegründung in den beiden Verfahren hat das Berufungsgericht die Verfahren zusammengelegt und es wurde ein Vergleich geschlossen.

In dem Abmahnungsverfahren war der Streitwert 4.912,64 € und es wurde bereits eine 1,6 VG abgerechnet.
In dem Kündigungsverfahren war der Streitwert 12.281,60 € und es wurde ebenfalls eine 1,6 VG abgerechnet.

Das Berufungsgericht hat den Streitwert auf 17.194,24 € festgesetzt.
Ich müsste nunmehr noch die TG und die EG abrechnen und ich soll die Verfahren getrennt abrechnen. Ist das so korrekt?
Liebe Grüße Strohblume
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#2

16.04.2020, 11:10

Nein. Nach dem Zeitpunkt der Verbindung entstandene Gebühren dürfen nicht mehr getrennt berechnet werden. Für die Zeit davor habt Ihr ein Wahlrecht.
strohblume
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#3

16.04.2020, 11:15

Somit verbleiben die abgerechneten Verfahrensgebühren erhalten und ich rechne aus dem Streitwert von 17.194,24 € noch die TG und EG ab. Ist das so korrekt?
Liebe Grüße Strohblume
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#4

16.04.2020, 11:24

Korrekt.
strohblume
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#5

16.04.2020, 11:25

Vielen herzlichen Dank :-)
Liebe Grüße Strohblume
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#6

16.04.2020, 11:43

AB: Willste nicht bei mir anfangen ???
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Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)

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#7

16.04.2020, 11:49

:lolaway Ach, da bin ich doch eh zu alt für.
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#8

17.04.2020, 08:31

Nein, bei mir ist eine TV-L Stelle frei.

Und ich lege noch wöchentlich eine Rolle Klopapier drauf, ohne Anrechnung auf den dienstlichen Verbrauch.
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