Kürzung nach § 15 III
Verfasst: 20.02.2020, 11:39
Hallo Zusammen,
ich hab hier eine Sache abzurechnen, die mir Kopfzerbrechen bereitet.
Wir haben einen Mandanten aussergerichtlich vertreten, dann ging die Sache vors Arbeitsgericht wege einer Zahlungsklage und wurde durch Vergleich beendet. Zusätzlich gibt es noch eine Entscheidung bezüglich nicht rechtshängiger Ansprüche (Erteilung eines Arbeitszeugnisses) Ich würde so abrechnen:
Aussgerichtlich, SW: 4911,86 EUR
2300 VV RVG
+ Auslagen
gerichtl. SW für Klage 8.096,81 EUR
SW Arbeitszeugis : 2088,00 EUR
1,3 VG 3100 VV RVG (aus 8096,81 EUR)
0,8 VG 3101 VV RVG (aus 2088,00 EUR)
Kürzung nach § 15 Abs. III (1,3 aus 10.184,81 EUR)
1,2 TG 3104 VV RVG (aus 10.184,18 EUR)
1,0 Einigungsgebühr gem. 1003 VV RVG (aus 8096,81 EUR)
1,5 Einigungsgebühr gem. 1000 VV RVG (aus 2088,00 EUR)
Die Eingigungsgebühren werden nicht gekürzt meiner Ansicht nach, richtig?
Vielen Dank für euere Hilfe
ich hab hier eine Sache abzurechnen, die mir Kopfzerbrechen bereitet.
Wir haben einen Mandanten aussergerichtlich vertreten, dann ging die Sache vors Arbeitsgericht wege einer Zahlungsklage und wurde durch Vergleich beendet. Zusätzlich gibt es noch eine Entscheidung bezüglich nicht rechtshängiger Ansprüche (Erteilung eines Arbeitszeugnisses) Ich würde so abrechnen:
Aussgerichtlich, SW: 4911,86 EUR
2300 VV RVG
+ Auslagen
gerichtl. SW für Klage 8.096,81 EUR
SW Arbeitszeugis : 2088,00 EUR
1,3 VG 3100 VV RVG (aus 8096,81 EUR)
0,8 VG 3101 VV RVG (aus 2088,00 EUR)
Kürzung nach § 15 Abs. III (1,3 aus 10.184,81 EUR)
1,2 TG 3104 VV RVG (aus 10.184,18 EUR)
1,0 Einigungsgebühr gem. 1003 VV RVG (aus 8096,81 EUR)
1,5 Einigungsgebühr gem. 1000 VV RVG (aus 2088,00 EUR)
Die Eingigungsgebühren werden nicht gekürzt meiner Ansicht nach, richtig?
Vielen Dank für euere Hilfe