Liebe Forumsmitglieger,
ich streite mit einem Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren.
Ich habe Erinnerung gegen einen KfB eingelegt. Daraufhin hat der Rechtspfleger teilweise abgeholfen und einen neuen KfB erlassen. Teilweise hat er aber eben auch nicht abgeholfen. Eine Kostenentscheidung gibt es auch nicht.
Muss ich nun eine neue Erinnerung schreiben? Muss der das nicht dem Richter vorlegen, soweit er nicht abhilft? Und, gibt es keine Kostenenscheidung über die Erinnerung?
Vielen Dank für Eure Gedanken und Anregungen.
Lore
Rechtsweg Erinnerung Kostenfestsetzungsbeschluss
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Bei einer Teilabhilfe trifft der Rechtspfleger über die Kosten des Erinnerungsverfahrens keine Entscheidung. Diese bleibt dem Richter vorbehalten. Ihm ist die Akte vorzulegen, soweit der Erinnerung nicht abgeholfen worden ist, ohne dass es einer neuen Erinnerung bedarf.
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)
Danke für die Antwort, Husky. Kann ich denn davon ausgehen, dass er dem Richter die Sache dem Richter vorgelegt hat? Für so eine Annahme habe ich keine Grundlage: Ich habe einfach einen neuen KfB bekommen, der teilweise geändert worden ist.
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Das ist eine zumindest ungewöhnliche Handhabung, bei der in der Tat nicht erkennbar wird, ob die Richtervorlage noch erfolgt oder deren Notwendigkeit vielleicht übersehen worden ist.
Ich kenne es so, dass ein Beschluss erlassen wird, der, soweit abgeholfen wird, den KFB vom ... dahingehend ändert, dass ... und zugleich ausspricht, dass die Akte, soweit nicht abgeholfen wurde, dem Richter zur Entscheidung vorgelegt wird.
Wenn der Erlass des neuen KFB in Deinem Fall schon etwas länger her ist, würde ich einmal beim Gericht nachfragen, wann mit einer richterlichen Entscheidung über die Erinnerung, soweit ihr nicht abgeholfen wurde, gerechnet werden kann.
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