Erstberatung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tinaho
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#1

30.08.2019, 13:46

Hallo,

nachdem ich diese Form von Abrechnung leider schon sehr lange nicht mehr hatte, benötige ich kurz Hilfe.

Ich soll eine Erstberatung in Höhe von 190,00 € abrechnen, sowie die Gebühr Nr. 2100 VV RVG 1,0 + § 14 I RVG.

Jetzt wäre meine Frage, muss die Erstberatungsgebühr auf die Nr. 2100 VV RVG angerechnet werden und wenn ja, in voller Höhe?

Vielen Dank für die Hilfe und schönen Tag.
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Adora Belle
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#2

30.08.2019, 14:18

Ja. Volle Anrechnung, solange nichts anderes vereinbart ist.
Tinaho
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#3

02.09.2019, 09:19

Vielen Dank
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