Bitte um Hilfe
Mahnverfahren eingeleitet. Hauptforderung von der Gegenseite beglichen. Über die Kosten wurde seitens des Gegners Widerspruch eingelegt. Die Überleitung ins streitige Verfahren wurde seitens des Mahngerichts veranlasst.
Nun möchte der Gegner freiwillig alles zahlen. Was rechne ich ab. Sind auch Kosten für das Streitverfahren angefallen. Und was ist mit den GK ?
Gebühren Erledigung Mahnverfahren
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Es wird dir hier sicher niemand eine "fertige Abrechnung" präsentieren.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 20
- Registriert: 28.04.2017, 12:48
- Beruf: Reno
das ist mir klar. Soll ja auch nicht. Die Frage ist nur, kann ich bereits jetzt eine 0,8 Verfahrensgebühr für das Streitverfahren verlangen oder nur Gebühren für das Mahnverfahren
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14432
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Mit der Abgabe ans Streitgericht ist bereits die 1,3 VG angefallen. Allerdings nur aus dem jetzt noch anhängigen Kostenwert.
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 12493
- Registriert: 04.06.2007, 16:57
- Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
- Software: Advoware
- Wohnort: mein Büro in Berlin
Ich gehe davon aus, dass ihr die weiteren GK bereits gezahlt, wenn die Sache in das streitige Verfahren übergegangen ist. Dann kommt noch eine halbe Gerichtsgebühr dazu, wenn ihr "die Klage" zurücknehmt.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück