ZV-Androhung bei eigenem Mandanten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Stephie83
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 47
Registriert: 24.05.2016, 16:04
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: WinMacs

#1

21.05.2019, 15:28

Hallo Ihr Lieben,

eine kleine Frage hätte ich bezüglich der Androhung der Zwangsvollstreckung.

Wir haben mit unserem Mdt im Wege einer Vergütungsvereinbarung abgerechnet. Diese Rechnung hat der Mdt aber nur zur Hälfte bezahlt.

Ich habe jetzt schon öfter angemahnt und Fristen gesetzt. Aber es kam weder eine Reaktion noch eine Zahlung.

Jetzt soll ich das gerichtliche Mahnverfahren androhen. Darf ich hier schon eine 0,3 gemäß 3309 verlangen? Obwohl ich noch keinen Titel habe?

Danke bereits im Voraus

LG Stephie
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

21.05.2019, 15:37

3309 ist eine ZV-Gebühr. Wie soll die denn ohne vollstreckbaren Titel entstehen?
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#3

22.05.2019, 09:09

Nein, die Voraussetzung für die Gebühr ist, dass Du statt zu drohen auch gleich vollstrecken könntest, was vorliegend nicht der Fall ist.
Stephie83
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 47
Registriert: 24.05.2016, 16:04
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: WinMacs

#4

22.05.2019, 16:21

Danke :-)

Dachte ich mir schon, war mir aber bisschen unsicher.
ZV machen wir hier nicht allzu oft

LG
Antworten