Termin mdl. Verhandlung und Ortstermin SV - verschiedene Streitwerte festgesetzt
Verfasst: 04.02.2019, 11:21
Hey Ihr Lieben,
ich habe auch malwieder eine Frage:
Wir sind Beklagte in einem gerichtlichen Verfahren, in dem sowohl ein Ortstermin beim Sachverständigen stattgefunden hat (Mai 2018) und ein Termin zur mündlichen Verhandlung vor Gericht (Dezember 2018).
Das Gericht hat die Streitwerte wie folgt festgesetzt:
bis November 2017: 6.585 €
November 2017 - Juni 2018: 7.150 €
ab Juni 2018: 5.979 €
Entstanden sind natürlich eine Verfahrensgebühr sowie eine Terminsgebühr.
Die Verfahrensgebühr berechne ich nach dem am höchsten festgesetzten Streitwert, also 7.150 €
Ich stolpere gerade ein wenig über die Terminsgebühr. Nach welchem Streitwert darf ich die nehmen? Ich gehe jetzt erstmal davon aus, dass ich die auch nach dem höchsten Streitwert berechne, weil der Termin vom Sachverständigen ja innerhalb des Zeitraums stattgefunden hat, für den der höchste Streitwert festgesetzt wurde (Mai 2018).
Sehe ich das richtig oder spricht irgendwas dagegen?
Gibt es im RVG irgendwo eine Stelle, in der steht, dass - bei mehreren Terminen und unterschiedlichen Streitwerten - man grundsätzlich den höchsten Streitwert wählen darf?
Liebe Grüße
ich habe auch malwieder eine Frage:
Wir sind Beklagte in einem gerichtlichen Verfahren, in dem sowohl ein Ortstermin beim Sachverständigen stattgefunden hat (Mai 2018) und ein Termin zur mündlichen Verhandlung vor Gericht (Dezember 2018).
Das Gericht hat die Streitwerte wie folgt festgesetzt:
bis November 2017: 6.585 €
November 2017 - Juni 2018: 7.150 €
ab Juni 2018: 5.979 €
Entstanden sind natürlich eine Verfahrensgebühr sowie eine Terminsgebühr.
Die Verfahrensgebühr berechne ich nach dem am höchsten festgesetzten Streitwert, also 7.150 €
Ich stolpere gerade ein wenig über die Terminsgebühr. Nach welchem Streitwert darf ich die nehmen? Ich gehe jetzt erstmal davon aus, dass ich die auch nach dem höchsten Streitwert berechne, weil der Termin vom Sachverständigen ja innerhalb des Zeitraums stattgefunden hat, für den der höchste Streitwert festgesetzt wurde (Mai 2018).
Sehe ich das richtig oder spricht irgendwas dagegen?
Gibt es im RVG irgendwo eine Stelle, in der steht, dass - bei mehreren Terminen und unterschiedlichen Streitwerten - man grundsätzlich den höchsten Streitwert wählen darf?
Liebe Grüße