Termin mdl. Verhandlung und Ortstermin SV - verschiedene Streitwerte festgesetzt

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Kroete
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#1

04.02.2019, 11:21

Hey Ihr Lieben,
ich habe auch malwieder eine Frage:

Wir sind Beklagte in einem gerichtlichen Verfahren, in dem sowohl ein Ortstermin beim Sachverständigen stattgefunden hat (Mai 2018) und ein Termin zur mündlichen Verhandlung vor Gericht (Dezember 2018).
Das Gericht hat die Streitwerte wie folgt festgesetzt:
bis November 2017: 6.585 €
November 2017 - Juni 2018: 7.150 €
ab Juni 2018: 5.979 €

Entstanden sind natürlich eine Verfahrensgebühr sowie eine Terminsgebühr.
Die Verfahrensgebühr berechne ich nach dem am höchsten festgesetzten Streitwert, also 7.150 €

Ich stolpere gerade ein wenig über die Terminsgebühr. Nach welchem Streitwert darf ich die nehmen? Ich gehe jetzt erstmal davon aus, dass ich die auch nach dem höchsten Streitwert berechne, weil der Termin vom Sachverständigen ja innerhalb des Zeitraums stattgefunden hat, für den der höchste Streitwert festgesetzt wurde (Mai 2018).

Sehe ich das richtig oder spricht irgendwas dagegen?
Gibt es im RVG irgendwo eine Stelle, in der steht, dass - bei mehreren Terminen und unterschiedlichen Streitwerten - man grundsätzlich den höchsten Streitwert wählen darf?

Liebe Grüße
Feldhamster
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#2

04.02.2019, 11:27

Die obige Streitwertfestsetzung ist nur für die GK relevant, nicht für die RA-Gebühren. Für diese kannst du nach § 33 RVG gesondert die Streitwertfestsetzung beantragen, siehe die Rechtsprechung hier:
viewtopic.php?f=59&t=88431
Kroete
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#3

04.02.2019, 11:39

Danke für deine Antwort, Feldhamster. Nur hilft sie mir nicht wirklich weiter. Wir haben keinen Antrag nach § 33 RVG gestellt und beabsichtigen dies auch nicht.
Noch jemand eine Idee/Meinung etc...?
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Anahid
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#4

04.02.2019, 13:13

Kroete hat geschrieben:
04.02.2019, 11:21
Ich stolpere gerade ein wenig über die Terminsgebühr. Nach welchem Streitwert darf ich die nehmen? Ich gehe jetzt erstmal davon aus, dass ich die auch nach dem höchsten Streitwert berechne, weil der Termin vom Sachverständigen ja innerhalb des Zeitraums stattgefunden hat, für den der höchste Streitwert festgesetzt wurde (Mai 2018).
Du siehst das absolut richtig. Die TG ist mit dem Ortstermin entstanden. Wenn da der höhere Streitwert galt, ist das schön. Dass danach ein erneuter Termin stattgefunden hat, bei dem der Wert geringer gewesen wäre, ist unbeachtlich, da einmal entstandene Gebühren nicht einfach "wegfallen". Vielleicht bildest Du Dir die Eselsbrücke, dass für jeden Termin eine TG entsteht, grundsätzlich aber nur höchstens eine 1,2 TG nach dem für die TG´s angefallenen höchsten Streitwert abgerechnet werden kann (§ 15 Abs. 3 BGB).
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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