Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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cahra
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#1
06.09.2018, 11:04
Guten Morgen!
Wir haben einen Mandanten bezüglich einer Mietminderung aufgrund von Mängeln vertreten. Ca. 1/2 Jahr später wollte der Vermieter die Miete erhöhen.
Ich sehe dies als zwei verschiedene Angelegenheiten an. Die Rechtsschutzversicherung leider nicht
Hat jemand hierzu noch ´ne Begründung parat?
Dankeschön!
Viele Grüße von Cahra
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
06.09.2018, 11:09
Mietminderung und spätere Mieterhöhung sind natürlich zwei verschiedene Angelegenheiten. Mich würde jetzt erst einmal interessieren, mit welcher Begründung die Rechtsschutzversicherung hier eine Angelegenheit annehmen will.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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cahra
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#3
06.09.2018, 11:14
Die begründen das lediglich mit dem einheitlichen Mietobjekt. Wir haben schon hin und her geschrieben, aber die lassen sich einfach nicht davon abbringen.
Viele Grüße von Cahra
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Anahid
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#4
06.09.2018, 11:20
Na dann bleibt nur eins: Rechnung an Mandant zum Ausgleich mit dem Hinweis, dass er seine RSV verklagen kann. Also ich schreib hier nicht lange mit ner RSV hin und her. Mein Kostenschuldner ist der Mandant, nicht die RSV und darauf werden Mandanten auch sofort hingewiesen. Wenn der Mandant eine Mandatierung unter den Vorbehalt der Kostendeckung erteilen will, dann soll er sich um die Kostendeckung vorab kümmern.
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cahra
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#5
06.09.2018, 11:31
Sehe ich grundsätzlich auch so. Hier geht es jedoch wiedermal um einen "besonderen" Mandanten und Chef möchte gerne die Rechtsschutzversicherung überzeugt haben
Ich ruf da jetzt nochmals an und versuche es nochmal im Guten....
Viele Grüße von Cahra