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Anrechnung wenn restliche Gebühren voll geltend gemacht?

Verfasst: 14.08.2018, 09:43
von pidellal
Hallo, ich habe ein Problem bei einem KFA. Wir haben in einer Unfallsache den Schaden geltend gemacht. Die gegnerische Versicherung nach einen Teil der Forderung reguliert und auch die KOsten nach diesem StW, in diesem Fall 1,3 GB = brutto 255,85 €. Der restliche Schaden wurde eingeklagt und auch die Differenzkosten, also die nach dem Gesamtwert (bis 4000) entstandenen Kosten = brutto 413,64 €. Die Differenz von 413,64-255,85=157,79 haben wir in der Klage voll als Nebenforderung geltend gemacht. Ich muss doch jetzt anrechnen, doer? Sieht mein KFA so aus:

Gegenstandswert: 1.554,58 € StW gem. AU
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 195,00 €
0,65 Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 1.554,58 € -97,50 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 180,00 €

Re: Anrechnung wenn restliche Gebühren voll geltend gemacht?

Verfasst: 14.08.2018, 11:42
von Liesel
Wenn die restlichen vorgerichtlichen Gebühren mit tituliert wurden (wovon ich bei einem AU mal ausgehe), ist dein Vorschlag korrekt.

Re: Anrechnung wenn restliche Gebühren voll geltend gemacht?

Verfasst: 14.08.2018, 13:16
von pidellal
super. Danke Dir