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KFA Sozialgericht Anerkenntnis

Verfasst: 09.08.2018, 14:17
von carenny
Wir haben eine Klage beim Sozialgericht eingereicht. Es wurde ein Erörterungstermin festgelegt. Einen Tag vor dem Termin hat der Gegner ein Anerkenntnis abgegeben, Anerkenntnis wurde angenommen, Termin wurde aufgehoben.

Nun möchte ich einen KFA stellen.

Was rechne ich ab?

LG

Re: KFA Sozialgericht Anerkenntnis

Verfasst: 09.08.2018, 14:36
von Liesel
Kostenentscheidung?

Dann wäre ein Vorschlag als Diskussionsgrundlage nicht schlecht.

Re: KFA Sozialgericht Anerkenntnis

Verfasst: 10.08.2018, 08:00
von carenny
Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.

Verfahrensgebühr Nr. 3102
Terminsgebühr Nr. 3106
Einigungsgebühr???

Re: KFA Sozialgericht Anerkenntnis

Verfasst: 10.08.2018, 09:33
von Anahid
Eine Einigungsgebühr fällt beim Anerkenntnis nicht an.