2 Beschwerdeverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Sha

#11

30.07.2018, 14:51

Sha hat geschrieben:
Anahid hat geschrieben:Na dann rechne 2 Beschwerden ab. Ich für mich wäre mir nicht sicher, ob man die Beschwerde gegen die Versagung der PKH und die Ablehnung des Eilantrags nicht als eine Beschwerde hätte einreichen können. Das war meine Überlegung, ob hier zwingend zwei Beschwerdeschriften erforderlich waren. Und wie gesagt, ich kenn mich da nicht aus. Ich kann da auch nur aus dem Bauch raus argumentieren.
Okey ich versuch mich dadurch zu kämpfen :vogel Trotzdem danke für deine Mühe :knutsch
Ich greif diese Sache nochmal auf.. Wenn wir zweimal einen eilantrag eingereicht haben muss ich doch sicherlich anrechnen oder?

Wie bereits o. geschrieben ..am 24.10.17 und 24.1.18 haben wir Eilantrag eingereicht .
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Anahid
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#12

31.07.2018, 09:58

Und was wäre da anzurechnen? Sind doch verschiedene Beschlüsse.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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