Ich greif diese Sache nochmal auf.. Wenn wir zweimal einen eilantrag eingereicht haben muss ich doch sicherlich anrechnen oder?Sha hat geschrieben:Okey ich versuch mich dadurch zu kämpfen Trotzdem danke für deine MüheAnahid hat geschrieben:Na dann rechne 2 Beschwerden ab. Ich für mich wäre mir nicht sicher, ob man die Beschwerde gegen die Versagung der PKH und die Ablehnung des Eilantrags nicht als eine Beschwerde hätte einreichen können. Das war meine Überlegung, ob hier zwingend zwei Beschwerdeschriften erforderlich waren. Und wie gesagt, ich kenn mich da nicht aus. Ich kann da auch nur aus dem Bauch raus argumentieren.
Wie bereits o. geschrieben ..am 24.10.17 und 24.1.18 haben wir Eilantrag eingereicht .