Erhöhungsgebühr bei Bank und Vorstand
Verfasst: 18.07.2018, 10:33
Hallo ihr Lieben, ich habe folgenden Fall:
Wir vertreten eine Bank und ihren Vorstand, die beide verklagt wurden (also sowohl die Bank als auch der Vorstand persönlich wurden in der Klage aufgelistet). Jetzt weigert sich die Rechtschutzversicherung, die Erhöhungsgebühr 1008 VV RVG zu bezahlen mit der Begründung, wir hätten nur einen Mandanten gehabt und könnten nicht Bank und Vorstand als zwei Mandanten bewerten. Hat da jemand eine Rechtsgrundlage? Ich bin n bisschen hilfslos gerade
Wir vertreten eine Bank und ihren Vorstand, die beide verklagt wurden (also sowohl die Bank als auch der Vorstand persönlich wurden in der Klage aufgelistet). Jetzt weigert sich die Rechtschutzversicherung, die Erhöhungsgebühr 1008 VV RVG zu bezahlen mit der Begründung, wir hätten nur einen Mandanten gehabt und könnten nicht Bank und Vorstand als zwei Mandanten bewerten. Hat da jemand eine Rechtsgrundlage? Ich bin n bisschen hilfslos gerade