Mehrvergleich mit überschießenden Vergleichswert
Verfasst: 13.07.2018, 10:19
Moin,
ich habe mich jetzt schon seit Tagen durch die ganzen Threads bzgl. Mehrvergleich und durch div. RVG-Bücher durchgewühlt und habe jetzt gefühlt ein dickeres Brett vor der Rübe als zuvor. Ich habe folgendes Problem:
Ich habe hier 4 arbeitsgerichtliche Verfahren, 3 x I. Instanz und 1 x II. Instanz, die zusammen in einem Verfahren (1. Verfahren) verglichen wurden. Es ist kein Verbund. Die SW wurden wie folgt festgesetzt:
1. Verfahren (I. Instanz) 5760 € und überschießender Einingungswert 13000,00
2. Verfahren (I. Instanz) 1800 €
3. Verfahren (I. Instanz) 4500 €
Für das Berufungsverfahren wurde kein SW festgesetzt, ich würde hier jetzt von der Festsetzung in der I. Instanz von 4200 € ausgehen.
Und nun kommt mein Brett vor der Rübe. Wie fange ich an?
Ich habe zunächst gedacht, dass ich wie folgt abrechne:
1. Verfahren:
1,3 VG 5760
0,8 VG 18760,00 (5760+13000)
---------------------------------------
Abgleich 1,3 VG 18760,00
0,8 VG 10500
-------------------------------------
Abgleich 1,3 VG 29260,00
1,2 TG 29260,00
aber jetzt weiß ich nicht weiter, wie behandelne ich die Einigungsgebühr? Es wurden im Vergleich auch nicht anhängige Sachen verglichen. Ansich habe ich mit überschießenden Eingungswerten keine Probleme. Aber hier...
Kann mir jemand einen Stups in die richtige Richtung geben? Vielleicht denke ich hier auch zu kompliziert.
Verzweifelte Grüße
Bipe
ich habe mich jetzt schon seit Tagen durch die ganzen Threads bzgl. Mehrvergleich und durch div. RVG-Bücher durchgewühlt und habe jetzt gefühlt ein dickeres Brett vor der Rübe als zuvor. Ich habe folgendes Problem:
Ich habe hier 4 arbeitsgerichtliche Verfahren, 3 x I. Instanz und 1 x II. Instanz, die zusammen in einem Verfahren (1. Verfahren) verglichen wurden. Es ist kein Verbund. Die SW wurden wie folgt festgesetzt:
1. Verfahren (I. Instanz) 5760 € und überschießender Einingungswert 13000,00
2. Verfahren (I. Instanz) 1800 €
3. Verfahren (I. Instanz) 4500 €
Für das Berufungsverfahren wurde kein SW festgesetzt, ich würde hier jetzt von der Festsetzung in der I. Instanz von 4200 € ausgehen.
Und nun kommt mein Brett vor der Rübe. Wie fange ich an?
Ich habe zunächst gedacht, dass ich wie folgt abrechne:
1. Verfahren:
1,3 VG 5760
0,8 VG 18760,00 (5760+13000)
---------------------------------------
Abgleich 1,3 VG 18760,00
0,8 VG 10500
-------------------------------------
Abgleich 1,3 VG 29260,00
1,2 TG 29260,00
aber jetzt weiß ich nicht weiter, wie behandelne ich die Einigungsgebühr? Es wurden im Vergleich auch nicht anhängige Sachen verglichen. Ansich habe ich mit überschießenden Eingungswerten keine Probleme. Aber hier...
Kann mir jemand einen Stups in die richtige Richtung geben? Vielleicht denke ich hier auch zu kompliziert.
Verzweifelte Grüße
Bipe