Schlichtungsverfahren abrechnen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Uli R Ike
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 43
Registriert: 07.04.2016, 12:57
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: ReNoStar

#1

12.07.2018, 12:28

Hallo zusammen.

Ich muss folgenden Fall abrechnen:
Wir haben für unseren Mandanten (Azubi) die Gegenseite zur Entfernung einer Abmahnung außergerichtlich aufgefordert. Sodann erfolgte ein Klageverfahren, welches auch noch anhängig ist. Gestern war mein Chef bei der Handwerkskammer zum Schlichtungstermin, in diesem haben sie sich dann verglichen.


Meine Abrechnung würde wie folgt aussehen:

1,3 Gesch.geb.
PPT + MWST

1,3 Verf.geb.
abzgl. Anrechnung 0,65
1,2 Terminsgeb.
PPT + MWST

1,5 Gesch.geb.
1,5 Einigungs.geb.
0,8 Verfahrensdiff.
abzgl. Anrechnung zw. 2300 + 2303 0,65
PPT + MWST.

Bekomme ich für den Termin bei der Kammer auch eine Gebühr?

Mein Programm macht nur die Anrechnung zw. 2300 + 2303. Eigentlich muss doch noch eine Anrechnung erfolgen zw. 2303 + 3100 mit 0,75 oder etwa nicht, weil das Schlichtungsverfahren nach Klageeinreichung begonnen hat? Oder spielt die Reihenfolge keine Rolle? Dann würde ja die Anrechnung zw. 2300 + 3100 wegfallen, wenn die Anrechnung bzgl. des Schlichtungsverfahrens eintritt.

Ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich muss die Abrechnung bis morgen fertig machen, da ich ab Montag Urlaub habe. :-?

Vielen lieben Dank schonmal im Voraus. :) :thx

Uli
Antworten