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Abrechnung Zugewinn

Verfasst: 21.06.2018, 11:53
von Lori79
Hallo Zusammen,
habe folgendes Problem:
ich würde eine Zugewinnsache wie folgt abrechnen, bin mir aber mit Streitwert nicht sicher:
wir haben einen Zugewinn zu Gunsten zu unserer Mandantin In Höhe von 29.500 € ausgerechnet.
Davon 1/4 = 7250,00 € f würde ich für die Auskunft nehme (außgerichtlichlich)
eine 1,3 Gebühr

Für den Zugewinn: 29.500,00 € (gefoderter Betrag)
1,6 Gebühr (da schwierig) und
1,5 einigungsgebühr (geeinigt dann auf 20.000) aber aus sTreitwert 29500

Was meint Ihr?
Danke Euch

Re: Abrechnung Zugewinn

Verfasst: 25.06.2018, 10:51
von Lori79
P.S.
Wisst Ihr zufällig auch, ob eine Anrechnung erfolgen muss? Meines Erachtens nicht. Hab leider nichts gefunden.
Beides außergerichtlich: Erteilung Auskunft und Zugewinn berechnen und zur Zahlung auffordern.
Danke Euch

Re: Abrechnung Zugewinn

Verfasst: 25.06.2018, 11:34
von Adora Belle
Die Auskunft wird nicht gesondert abgerechnet, wenn auch Zahlung gefordert ist. Die erste GG fällt weg, damit brauchst Du Dir auch keine Gedanken über eine Anrechnung zu machen.