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Inanspruchnahme Mietkautionsversicherung neue Angelegenheit?

Verfasst: 13.06.2018, 09:03
von suzette
Guten Morgen,

wir hatten ein Mietverhältnis gekündigt und zur Räumung sowie Zahlung der Mietrückstände aufgefordert. Es musste geklagt werden, woraufhin antragsgemäß Versäumnisurteil erging.

Jetzt haben wir uns an die Mietkautionsversicherung gewandt und die Kaution auch ausgezahlt bekommen.

Vorgerichtlich haben wir schon mal eine Geschäftsgebühr abgerechnet.

RA will jetzt nochmal eine für die weitere Tätigkeit abrechnen. Ist das überhaupt eine neue Angelegenheit? Ich tendiere zu nein.

Re: Inanspruchnahme Mietkautionsversicherung neue Angelegenh

Verfasst: 13.06.2018, 09:12
von icerose
Habt ihr die Kaution auf titulierte Rückstände verrechnet, dann ist es keine neue Angelegenheit.
Habt ihr die Kaution mit untitulierten Ansprüchen verrechnet, ist es eine neue Angelegenheit.

Re: Inanspruchnahme Mietkautionsversicherung neue Angelegenh

Verfasst: 13.06.2018, 09:30
von suzette
Es waren die titulierten Rückstände. Also so, wie ich dachte.

Dankeschön :wink2