Mehrvergleich-Kostenprobleme
Verfasst: 11.06.2018, 11:39
Verzweifele grad etwas:
Wir haben einen Mandanten vertreten, der einen Unfall mit einem Inlineskater erlitten hat. Wir haben Klage vor dem LG erhoben auf ca. 10.000 €.
Zeitgleich hat die Gegenseite Klage vor dem AG erhoben auf ca. 2.000 € (nicht als Widerklage, sondern eigenes Verfahren vor dem AG).
Die Verfahren wurden nicht verbunden.
Im Termin vor dem LG wurde ein Vergleich geschlossen, der in etwa so lautet:
Gegner zahlt an unseren Mandanten 5.000 €. Damit sind alle Ansprüche der Parteien aus diesem Verfahren sowie diejenigen aus dem amtsgerichtlichen Verfahren, Aktenzeichen XY, mit umgekehrtem Rubrum, erledigt.
Die Kosten des RS und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Normalerweise würde ich jetzt KFA bzgl. der Gerichtskosten beim LG beantragen.
Was mich aber stutzig macht ist das AG-Verfahren. Wie wirken sich denn die Kosten dieses Verfahrens aus? Das läuft ja offiziell noch? Muss es da eine eigene Kostenentscheidung geben?
Bei der Abrechnung bin ich auch etwas ratlos: Mandant ist rechtsschutz- und haftpflichtversichert ist. Ich müsste also die Kosten aus dem LG Verfahren gegenüber der Rechtsschutz und die aus dem AG Verfahren gegenüber der Haftpflicht anfordern.
Wir haben einen Mandanten vertreten, der einen Unfall mit einem Inlineskater erlitten hat. Wir haben Klage vor dem LG erhoben auf ca. 10.000 €.
Zeitgleich hat die Gegenseite Klage vor dem AG erhoben auf ca. 2.000 € (nicht als Widerklage, sondern eigenes Verfahren vor dem AG).
Die Verfahren wurden nicht verbunden.
Im Termin vor dem LG wurde ein Vergleich geschlossen, der in etwa so lautet:
Gegner zahlt an unseren Mandanten 5.000 €. Damit sind alle Ansprüche der Parteien aus diesem Verfahren sowie diejenigen aus dem amtsgerichtlichen Verfahren, Aktenzeichen XY, mit umgekehrtem Rubrum, erledigt.
Die Kosten des RS und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Normalerweise würde ich jetzt KFA bzgl. der Gerichtskosten beim LG beantragen.
Was mich aber stutzig macht ist das AG-Verfahren. Wie wirken sich denn die Kosten dieses Verfahrens aus? Das läuft ja offiziell noch? Muss es da eine eigene Kostenentscheidung geben?
Bei der Abrechnung bin ich auch etwas ratlos: Mandant ist rechtsschutz- und haftpflichtversichert ist. Ich müsste also die Kosten aus dem LG Verfahren gegenüber der Rechtsschutz und die aus dem AG Verfahren gegenüber der Haftpflicht anfordern.