Hallo Leute,
brauch mal wieder Eure Hilfe:
In 2010 wurde Klage erhoben, die mit Urteil in 2011 abgewiesen wurde.
Dagegen Berufung, die mit Urteil in 2012 endete -> Urteil aus 2011 wurde aufgehoben und die Sache zurückverwiesen
Also haben wir dann ein Verfahren nach Zurückverweisung - hier erfolgt eine Anrechnung der VG aus dem 1. Verfahren - soweit ist alles klar.
Das Verfahren endete erneut mit Klageabweisung in 2014.
Hiergegen weitere Berufung. Mit Urteil in 2015 wurde das Urteil erneut augehoben und das Verfahren wieder zurückverwiesen.
Also sind wir jetzt im 2. Verfahren nach Zurückverweisung
Entsteht hier jetzt eine neue Verfahrensgebühr, auf die welche Gebühr anzurechnen ist?
VG nach neuem RVG
abzüglich - allerdings schon einmal abgezogener - Verfahrensgebühr aus dem 1. Verfahren nach altem RVG?
Furchtbar, diese alten Akten ....
Ich danke schon mal für Eure Vorschläge und bin gespannt ...
Kosten 2. Zurückverweisung
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ja, ist richtig so. Auf die neu entstehende VG nach neuem Recht ist die bereits entstandene (letzte) VG nach altem Recht anzurechnen.