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Verrechnung Zahlung KFB

Verfasst: 06.06.2018, 13:13
von Blueberry
So jetzt habe ich gleich nochmal eine Frage:

In einer finanzgerichtlichen Angelegenheit wurde am 10.01. ein KFB erlassen. Hiergegen haben wir Erinnerung eingelegt. Den Betrag aus dem KFB hat die Gegenseite dann bereits am 10.02. bezahlt. Nun liegt uns jedoch der geänderte KFB vor. Meine Frage ist nun, wie verbuche ich das dann im FoKo, damit die Zinsberechnung stimmt? Denn die Zahlung (10.02.) war ja vor dem Erlass des geänderten KFB (02.05.).

Vielen Dank.

Re: Verrechnung Zahlung KFB

Verfasst: 06.06.2018, 13:27
von Liesel
Der geänderte KfB dürfte doch hinsichtlich des Zinsbeginnes gleich sein. :kopfkratz

Re: Verrechnung Zahlung KFB

Verfasst: 06.06.2018, 13:41
von Blueberry
Naja das schon, aber muss ich denn nicht den KFB mit dem Datum des geänderten KFB (02.05.) buchen?
Und wenn es mir dann die Zahlung am 10.02. bucht, können die Zinsen ja nicht stimmen. Oder liege ich jetzt falsch?

Re: Verrechnung Zahlung KFB

Verfasst: 06.06.2018, 13:59
von booo
Liesel hat geschrieben:Der geänderte KfB dürfte doch hinsichtlich des Zinsbeginnes gleich sein. :kopfkratz
Sehe ich auch so bzw. man liest ja auch nichts anderes...
--> und deshalb behandelst Du die Sache im Forderungskonto so, als ob garkein Erinnerungsverfahren stattgefunden hat :lol:
HF einbuchen (vom KfB 10.01) nebst Zinsen dazu und dann buchst Du die Zahlung am 10.02. normal ein

Re: Verrechnung Zahlung KFB

Verfasst: 06.06.2018, 14:26
von Blueberry
Naja das Datum wäre ja dann falsch. Denn dann müsste ich den jetzigen KFB unter dem Datum vom ursprünglichen KFB (10.01.) buchen und ich habe ja zwei verschiedene Beträge. :kopfkratz
Versteht ihr, was ich meine?

Re: Verrechnung Zahlung KFB

Verfasst: 06.06.2018, 14:46
von Adora Belle
Nein.

Du hängst Dich am Datum des KFB auf. Wichtig ist aber nur der Inhalt, insbesondere der Zinsbeginn.

Re: Verrechnung Zahlung KFB

Verfasst: 06.06.2018, 15:54
von booo
Blueberry hat geschrieben:... und ich habe ja zwei verschiedene Beträge. :kopfkratz
*mit :kopfkratz

wurde denn der HF-Betrag oder die Zinsen im neuen KfB geändert? Du schreibst dazu ja leider nichts.


Blueberry hat geschrieben: Versteht ihr, was ich meine?
Nö. Immer noch nicht.
Sorry 268

- Du hast den KfB-Betrag - sagen wir mal 100,00 Euro. Den buchst Du ein mit Datum 10.01. und Zinsen ab XY ,
- dann buchst Du Deine Zahlung am 10.02. ein
- und nach der Berechnung im Foko siehst Du dann (mit Stand 10.02.,) wie viel noch an Zinsen zu bezahlen wäre... (wenn!)