ZV Auftrag GVZ nimmt nur eine 3309 Gebühr
Verfasst: 30.05.2018, 11:46
Hallööööchen
Ich habe jetzt mein RVG für Anfänger durch, ich habe gegoogelt, ich habe die Suchfunktion hier durch. Ich find nichts.
Hilfe... Bitte.. Ích glaub ich steh einfach nur auf dem Schlauch aber es ergibt für mich Folgendes keinen Sinn.
Kombinierter ZV-Auftrag, mit Vorpfändung, Vermögensauskunft, Pfändung, Haftbefehl.
Schuldner widerspricht der Durchsuchung, Termin zur Vermögensauskunft, kommt nicht, Antrag auf Haftbefehl, Haftbefehl zu uns (da wir Gläubiger nochmals fragen müssen, ob sie denn dann WIRKLICH den Haftbefehl ausführen wollen)
Wollten sie diesmal.
Also habe ich danach einen erneuten Kombi gemacht mit Vorpfändung, Vermögensauskunft, Verhaftung, Pfändung.
Nun sagt die Gerichtsvollzieherin es ist nur EINE 3309 entstanden . Für mich sind es aber ZWEI.
Eine für den ersten erfolglosen ersten Auftrag bis zur Erteilung des Haftbefehls, welcher zu uns gesendet werden sollte und wurde und dann natürlich bei dem neuen Antrag diesmal mit Ausführung des Haftbefehls.
Ich finde nichts, gar nichts, ob es sich wirklich nur um eine Angelegenheit handelt in diesem Fall. Ok, bis Abgabe der Vermögensauskunft ist eine Angelegenheit, schon klar.
Aber ich musste ja einen ganz neuen Antrag stellen.
Seh ich das wirklich so falsch?
Ich habe jetzt mein RVG für Anfänger durch, ich habe gegoogelt, ich habe die Suchfunktion hier durch. Ich find nichts.
Hilfe... Bitte.. Ích glaub ich steh einfach nur auf dem Schlauch aber es ergibt für mich Folgendes keinen Sinn.
Kombinierter ZV-Auftrag, mit Vorpfändung, Vermögensauskunft, Pfändung, Haftbefehl.
Schuldner widerspricht der Durchsuchung, Termin zur Vermögensauskunft, kommt nicht, Antrag auf Haftbefehl, Haftbefehl zu uns (da wir Gläubiger nochmals fragen müssen, ob sie denn dann WIRKLICH den Haftbefehl ausführen wollen)
Wollten sie diesmal.
Also habe ich danach einen erneuten Kombi gemacht mit Vorpfändung, Vermögensauskunft, Verhaftung, Pfändung.
Nun sagt die Gerichtsvollzieherin es ist nur EINE 3309 entstanden . Für mich sind es aber ZWEI.
Eine für den ersten erfolglosen ersten Auftrag bis zur Erteilung des Haftbefehls, welcher zu uns gesendet werden sollte und wurde und dann natürlich bei dem neuen Antrag diesmal mit Ausführung des Haftbefehls.
Ich finde nichts, gar nichts, ob es sich wirklich nur um eine Angelegenheit handelt in diesem Fall. Ok, bis Abgabe der Vermögensauskunft ist eine Angelegenheit, schon klar.
Aber ich musste ja einen ganz neuen Antrag stellen.
Seh ich das wirklich so falsch?