Abrechn. Verfahren Verwaltungsgericht
Verfasst: 16.05.2018, 12:11
Huhu,
wir haben hier eine Klage gg. eine Einspruchsentscheidung eingelegt.
Klageanträge lauten wie folgt:
1. Der Bescheid vom ... in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom... wird aufgehoben.
2. Die Vollziehung des Bescheides wird ausgesetzt.
Das Gericht hat hier 2 verschiedene Aktenzeichen vergeben, einmal wegen der Anfechtung gg. Bescheid und einmal wegen des Vollziehungsantrages.
Geh ich richtig mit meiner Meinung, dass ich hier auch 2 mal abrechnen kann?
Also einmal das "normale" Klageverfahren mit GG + VG (mit Anrechnung) + Auslagen + Mwst
und dann für den Vollziehungsantrag eine VG + Auslagen + Mwst??
Hab ich so dunkel in Erinnerung, aber bin mir nur zu 80 % sicher
Lg Tine
wir haben hier eine Klage gg. eine Einspruchsentscheidung eingelegt.
Klageanträge lauten wie folgt:
1. Der Bescheid vom ... in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom... wird aufgehoben.
2. Die Vollziehung des Bescheides wird ausgesetzt.
Das Gericht hat hier 2 verschiedene Aktenzeichen vergeben, einmal wegen der Anfechtung gg. Bescheid und einmal wegen des Vollziehungsantrages.
Geh ich richtig mit meiner Meinung, dass ich hier auch 2 mal abrechnen kann?
Also einmal das "normale" Klageverfahren mit GG + VG (mit Anrechnung) + Auslagen + Mwst
und dann für den Vollziehungsantrag eine VG + Auslagen + Mwst??
Hab ich so dunkel in Erinnerung, aber bin mir nur zu 80 % sicher
Lg Tine