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Aufhebung einer Lebensgemeinschaft

Verfasst: 16.05.2018, 09:37
von Lori79
Hallo Ihr Lieben,
wie würdet Ihr den Antrag auf Aufhebung einer lebengemeinschaft nach dem RVG abrechnen?
1. Verfahrenswert wie bei einer Scheidung 3 Netto-Gehälter (beider)
2. Verfahrensgebühr und Terminsgebühr
3. Gerichtskosten wie bei einer Scheidung (2 x)
Zumindest würde ich dies so abrechnen.
Was meint Ihr?
Danke

Re: Aufhebung einer Lebensgemeinschaft

Verfasst: 16.05.2018, 10:01
von Adora Belle
Du meinst schon Lebenspartnerschaft? Jo, da gibt es keinen Unterschied zur Ehescheidung in der Abrechnung.

Re: Aufhebung einer Lebensgemeinschaft

Verfasst: 16.05.2018, 10:52
von Lori79
Ja meine Lebenspartnerschaft. Sorry. Danke

Re: Aufhebung einer Lebensgemeinschaft

Verfasst: 16.05.2018, 12:51
von Lori79
Hallo,
weißt Du ob man auch eine Reduzierung um 25 % des Verfahrenswertes beantragen kann. (hab ich irgendwo gelesen) weiß aber nicht ob das stimmt, da ich mir das nicht vorstellen kann. aus welchem Grund sollte es so sein.

Re: Aufhebung einer Lebensgemeinschaft

Verfasst: 16.05.2018, 13:57
von Adora Belle
Ich kenne das von unseren Gerichten nicht. Hab auch davon gehört, dass es woanders gemacht wird, bei einfachen Sachverhalten etc. Dass es möglich ist, ergibt sich aus §43 FamGKG:

§ 43 Ehesachen
(1) In Ehesachen ist der Verfahrenswert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten, nach Ermessen zu bestimmen. Der Wert darf nicht unter 3 000 Euro und nicht über 1 Million Euro angenommen werden.
(2) Für die Einkommensverhältnisse ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten einzusetzen.

Re: Aufhebung einer Lebensgemeinschaft

Verfasst: 16.05.2018, 14:01
von Lori79
Danke