Anrechnung Geschäftsgebühr
Verfasst: 14.05.2018, 12:01
Hallo zusammen,
wir haben einen Antrag auf Zahlung von Kindesunterhalt eingereicht und gewonnen. Im Antrag wurde nicht die Zahlung der außergerichtlich entstandenen Kosten geltend gemacht. Bei der Kostenfestsetzung habe ich die 1.3 Verfahrensgebühr, die 1.2 Terminsgebühr, Ausl. + MwSt. beantragt. Die Gegenseite wendet jetzt ein, dass die Geschäftsgebühr anzurechnen ist. Aber die wurde ja nun eben nicht im Antrag geltend gemacht.... Dann hätten wir ja insgesamt jetzt nur ne 0,65 verdient....
wir haben einen Antrag auf Zahlung von Kindesunterhalt eingereicht und gewonnen. Im Antrag wurde nicht die Zahlung der außergerichtlich entstandenen Kosten geltend gemacht. Bei der Kostenfestsetzung habe ich die 1.3 Verfahrensgebühr, die 1.2 Terminsgebühr, Ausl. + MwSt. beantragt. Die Gegenseite wendet jetzt ein, dass die Geschäftsgebühr anzurechnen ist. Aber die wurde ja nun eben nicht im Antrag geltend gemacht.... Dann hätten wir ja insgesamt jetzt nur ne 0,65 verdient....