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Anrechnung Geschäftsgebühr

Verfasst: 14.05.2018, 12:01
von SSchall
Hallo zusammen,

wir haben einen Antrag auf Zahlung von Kindesunterhalt eingereicht und gewonnen. Im Antrag wurde nicht die Zahlung der außergerichtlich entstandenen Kosten geltend gemacht. Bei der Kostenfestsetzung habe ich die 1.3 Verfahrensgebühr, die 1.2 Terminsgebühr, Ausl. + MwSt. beantragt. Die Gegenseite wendet jetzt ein, dass die Geschäftsgebühr anzurechnen ist. Aber die wurde ja nun eben nicht im Antrag geltend gemacht.... Dann hätten wir ja insgesamt jetzt nur ne 0,65 verdient....

Re: Anrechnung Geschäftsgebühr

Verfasst: 14.05.2018, 12:03
von Tigerle
Wenn die Gegenseite an Euch weder die Geschäftsgebühr bezahlt hat noch sie entsprechend dazu verurteilt wurde, dann müsst Ihr auch nicht anrechnen.

Re: Anrechnung Geschäftsgebühr

Verfasst: 14.05.2018, 13:46
von paralegal6
Es ist glaube ich zu warm und ich leide an doof.
Ich mache grade einen MB mit 2 AG. Ich rechne die GG an und er moniert, der Wert sei zu hoch.
Ich habe einen GW unter 500 €, 2300 beträgt 1,6 also 72 € und er moniert und lässt mich nur mit einer Anrechnung von 34 € weiter rechnen. :augenreib wie kommt das Programm auf 34€??? 0,5 sind bei mir ja schon 36 €
:thx

Re: Anrechnung Geschäftsgebühr

Verfasst: 14.05.2018, 13:55
von Adora Belle
Wie kommst Du auf die 0,5?

1,0 sind 45,00 EUR
0,5 sind 22,50 EUR

0,75 sind 33,75 EUR

Und das ist der Wert, der höchstens anzurechnen ist.

Re: Anrechnung Geschäftsgebühr

Verfasst: 14.05.2018, 14:03
von paralegal6
8) achja, wie doof, habe 0,5 von 72 genommen :pfeif