Abrechnung Adhäsionsverfahren
Verfasst: 25.04.2018, 11:13
Hallo!
Ich hätte mal eine Frage zur Abrechnung eines Adhäsionsverfahrens. Unsere Mandantin kam mit einem Beratungshilfeschein zu uns und wir haben dann Akteneinsicht beantragt (wir vertreten die Geschädigte). Es fand dann später ein Gerichtstermin statt und hier wurde ein Vergleich geschlossen, dass der Angeklagte an die Adhäsionsklägerin Schmerzensgeld zahlen muss. Im Vergleich steht, dass der Angeklagte die Kosten + Auslagen trägt.
Wie kann ich das nun abrechnen? Solche Angelegenheiten haben wir hier eigentlich fast nie.
Im Internet fand ich nun häufig die Berechnung von Nr. 4100, aber das wäre ja für Verteidiger. Außerdem noch die Verfahrensgebühr 4106, die Terminsgebühr 4108 sowie die Verfahrensgegbühr Nr. 4143 und halt die Einigungsgebühr.
LG
Ich hätte mal eine Frage zur Abrechnung eines Adhäsionsverfahrens. Unsere Mandantin kam mit einem Beratungshilfeschein zu uns und wir haben dann Akteneinsicht beantragt (wir vertreten die Geschädigte). Es fand dann später ein Gerichtstermin statt und hier wurde ein Vergleich geschlossen, dass der Angeklagte an die Adhäsionsklägerin Schmerzensgeld zahlen muss. Im Vergleich steht, dass der Angeklagte die Kosten + Auslagen trägt.
Wie kann ich das nun abrechnen? Solche Angelegenheiten haben wir hier eigentlich fast nie.
Im Internet fand ich nun häufig die Berechnung von Nr. 4100, aber das wäre ja für Verteidiger. Außerdem noch die Verfahrensgebühr 4106, die Terminsgebühr 4108 sowie die Verfahrensgegbühr Nr. 4143 und halt die Einigungsgebühr.
LG