Hilfsantrag wie abrechnen?
Verfasst: 24.04.2018, 15:31
Hallo zusammen,
ich grübel schon seit Tagen über einer Sache u. durchforste das Internet. Finde aber leider absolut nichts.
Es geht um folgende Angelegenheit:
Die Gegenseite hat Klage wg. Überschreibung von Patenten gegen zwei Beklagte eingereicht.
Bei dem Antrag 1. geht es um 5 Patente gegen den Beklagte zu 1., die auf den Kläger umgeschrieben werden sollen.
dazu gibt es einen Hilfsantrag wg. Eintragung einer Mitberechtigung bzgl. der 5 Patente
Bei dem Antrag 2. geht es um 20 Patente gegen unseren Beklagten zu 2., die auf den Kläger umgeschrieben werden sollen.
dazu gibt es ebenfalls einen Hilfsantrag wg. Eintragung einer Mitberechtigung bzgl. der 20 Patente
Die Beklagte zu 1. wird nicht von uns vertreten, sondern von einem anderen Anwalt.
Das Urteil wurde am 02.03.2018 verkündet und lautet wie folgt:
Die Klage gegen den Bekl. zu 1 wird abgewiesen.
Die Klage gegen den Bekl. zu 2. wird als unzulässig abgewiesen.
Der Streitwert wird bis zum 01.03.2018 auf 3.000 € festgesetzt (also nur die Hauptanträge). Für die Zeit ab dem 02.03.2018 wird der Streitwert auf 25.000 € festgesetzt. (nur die Hilfsanträge)
In der Begründung ist folgendes zu finden:
Der Streitwert wird auf 28.000 € festgesetzt.
Antrag I. (Bekl. zu 1.) Hauptantrag: 1.000 € (5 Patente)
Antrag I. (Bekl. zu 1.) Hilfsantrag: 5.000 € (5 Patente)
Antrag II. (Bekl. zu 2.) Hauptantrag: 2.000 (20 Patente)
Antrag II. (Bekl. zu 2.) Hilfsantrag: 20.000 (20 Patente)
So nun meine Frage: Ich soll den KFA erstellen, ABER aus welchem STREITWERT???
Vom logischen her würde ich sagen, dass ich lediglich den Wert aus dem Hauptantrag zu II gegen die Beklagten zu 2. und den Hilfsantrag II. gegen die Beklagte zu 2. nehme oder kann ich die Verfahrens- und Terminsgebühr aus dem gesamten Streitwert nehmen? aber mit den anderen 5 Patenten hatten wir ja nichts am Hut, aber der Streitwert ist so festgesetzt.
und warum setzt das Gericht den Streitwert gestaffelt an?
Bekomm ich die Terminsgebühr viel. nur aus den 3.000,00 €...?
Ich hab auch schon nachgelesen, dass die Streitwertfestsetzung für die Gerichtskostenberechnung festgesetzt wird und wir die Möglichkeit haben, einen Antrag nach § 33 RVG zu stellen, aber ich soll so schnell wie möglich den KFA machen, meinte mein Chef.
Hilfe....
ich grübel schon seit Tagen über einer Sache u. durchforste das Internet. Finde aber leider absolut nichts.
Es geht um folgende Angelegenheit:
Die Gegenseite hat Klage wg. Überschreibung von Patenten gegen zwei Beklagte eingereicht.
Bei dem Antrag 1. geht es um 5 Patente gegen den Beklagte zu 1., die auf den Kläger umgeschrieben werden sollen.
dazu gibt es einen Hilfsantrag wg. Eintragung einer Mitberechtigung bzgl. der 5 Patente
Bei dem Antrag 2. geht es um 20 Patente gegen unseren Beklagten zu 2., die auf den Kläger umgeschrieben werden sollen.
dazu gibt es ebenfalls einen Hilfsantrag wg. Eintragung einer Mitberechtigung bzgl. der 20 Patente
Die Beklagte zu 1. wird nicht von uns vertreten, sondern von einem anderen Anwalt.
Das Urteil wurde am 02.03.2018 verkündet und lautet wie folgt:
Die Klage gegen den Bekl. zu 1 wird abgewiesen.
Die Klage gegen den Bekl. zu 2. wird als unzulässig abgewiesen.
Der Streitwert wird bis zum 01.03.2018 auf 3.000 € festgesetzt (also nur die Hauptanträge). Für die Zeit ab dem 02.03.2018 wird der Streitwert auf 25.000 € festgesetzt. (nur die Hilfsanträge)
In der Begründung ist folgendes zu finden:
Der Streitwert wird auf 28.000 € festgesetzt.
Antrag I. (Bekl. zu 1.) Hauptantrag: 1.000 € (5 Patente)
Antrag I. (Bekl. zu 1.) Hilfsantrag: 5.000 € (5 Patente)
Antrag II. (Bekl. zu 2.) Hauptantrag: 2.000 (20 Patente)
Antrag II. (Bekl. zu 2.) Hilfsantrag: 20.000 (20 Patente)
So nun meine Frage: Ich soll den KFA erstellen, ABER aus welchem STREITWERT???
Vom logischen her würde ich sagen, dass ich lediglich den Wert aus dem Hauptantrag zu II gegen die Beklagten zu 2. und den Hilfsantrag II. gegen die Beklagte zu 2. nehme oder kann ich die Verfahrens- und Terminsgebühr aus dem gesamten Streitwert nehmen? aber mit den anderen 5 Patenten hatten wir ja nichts am Hut, aber der Streitwert ist so festgesetzt.
und warum setzt das Gericht den Streitwert gestaffelt an?
Bekomm ich die Terminsgebühr viel. nur aus den 3.000,00 €...?
Ich hab auch schon nachgelesen, dass die Streitwertfestsetzung für die Gerichtskostenberechnung festgesetzt wird und wir die Möglichkeit haben, einen Antrag nach § 33 RVG zu stellen, aber ich soll so schnell wie möglich den KFA machen, meinte mein Chef.
Hilfe....