Strafsache mit Übergang ins OWi-Verfahren
Verfasst: 24.04.2018, 09:43
Guten Morgen zusammen
Langsam verzweifele ich hier etwas wegen folgendem:
Strafsache bis Strafbefehl, dann Einstellung mit Hinweis auf Abgabe an OWi-Behörde.
Wir waren in der Strafsache voll tätig, also Bestellung, Akteneinsicht, Einlassung usw.
Ich rechne voll ab inkl. 4141.
Wochen bis Monate später kommt die Einstellung in der OWi-Sache. Hier also keine Tätigkeit von uns.
Ich rechne hier nix mehr ab.
Die Nachbarkanzlei meint, ich müßte für das OWi-Verfahren außer der Grundgebühr auch alles abrechnen
Klärt mich bitte auf Hat es hier eine Änderung gegeben?
Langsam verzweifele ich hier etwas wegen folgendem:
Strafsache bis Strafbefehl, dann Einstellung mit Hinweis auf Abgabe an OWi-Behörde.
Wir waren in der Strafsache voll tätig, also Bestellung, Akteneinsicht, Einlassung usw.
Ich rechne voll ab inkl. 4141.
Wochen bis Monate später kommt die Einstellung in der OWi-Sache. Hier also keine Tätigkeit von uns.
Ich rechne hier nix mehr ab.
Die Nachbarkanzlei meint, ich müßte für das OWi-Verfahren außer der Grundgebühr auch alles abrechnen
Klärt mich bitte auf Hat es hier eine Änderung gegeben?