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Anrechnung de Gebühr 3305 VV auf die Gebühr 3309 VV RVG

Verfasst: 22.03.2018, 16:49
von RefaJBC2015
Hallo,

wird die Gebühr für den Mahnbescheid auf die Gebühr für die Zwangsvollstreckung angerechnet?

In dem Vergütungsverzeichnis steht unter der Gebühr 3305 VV "die Gebühr wird auf die Verfahrensgebühr für einen nachfolgenden Rechtsstreit angerechnet". Ich würde das Zwangsvollstreckungsverfahren nicht als nachfolgenden Rechtsstreit sehen und die Gebühr fürs Mahnverfahren daher nicht anrechnen. Wie sieht Ihr das?

Vielen Dank im Voraus

Re: Anrechnung de Gebühr 3305 VV auf die Gebühr 3309 VV RVG

Verfasst: 22.03.2018, 17:38
von Adora Belle
Nein, die Zwangsvollstreckung ist kein Rechtsstreit.

Re: Anrechnung de Gebühr 3305 VV auf die Gebühr 3309 VV RVG

Verfasst: 23.03.2018, 08:53
von Laska
Jede ZV-Maßnahme ist gebührenrechtlich ein eigenständiges Verfahren, deshalb ist auch hier die 3309 in voller Höhe unabhängig vom Mahnverfahren angefallen.