Anrechnung de Gebühr 3305 VV auf die Gebühr 3309 VV RVG
Verfasst: 22.03.2018, 16:49
Hallo,
wird die Gebühr für den Mahnbescheid auf die Gebühr für die Zwangsvollstreckung angerechnet?
In dem Vergütungsverzeichnis steht unter der Gebühr 3305 VV "die Gebühr wird auf die Verfahrensgebühr für einen nachfolgenden Rechtsstreit angerechnet". Ich würde das Zwangsvollstreckungsverfahren nicht als nachfolgenden Rechtsstreit sehen und die Gebühr fürs Mahnverfahren daher nicht anrechnen. Wie sieht Ihr das?
Vielen Dank im Voraus
wird die Gebühr für den Mahnbescheid auf die Gebühr für die Zwangsvollstreckung angerechnet?
In dem Vergütungsverzeichnis steht unter der Gebühr 3305 VV "die Gebühr wird auf die Verfahrensgebühr für einen nachfolgenden Rechtsstreit angerechnet". Ich würde das Zwangsvollstreckungsverfahren nicht als nachfolgenden Rechtsstreit sehen und die Gebühr fürs Mahnverfahren daher nicht anrechnen. Wie sieht Ihr das?
Vielen Dank im Voraus