Abrechnung Revision mit Kostenquote KfB
Verfasst: 19.03.2018, 15:37
Hallo Ihr Lieben,
hätte auch eine Frage zur Revisionsabrechnung:
Wir haben den Kläger nur in der Revisionsinstanz vertreten. Dort wurde mit Einverständnis mit den Parteien auf eine Durchführung der mündlichen Verhandlung verzichtet. Nachdem die Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite gescheitert sind, erging ein Urteil. Kostenverteilung: Kläger trägt die Kosten der I. Instanz zu 5/6, in der II. Instanz zu 1/2 und auch in der III. Instanz zur Hälfte. SW: 1.700 €. Ich habe den KaA beantragt mit einer 1,6 VG + Auslagen + MwSt, insgesamt 309,40 €.
Gemäß KfB muss der Mandant noch was an die Beklagtenseite bezahlen. Wir haben diesen an die RS-Vers. des Mandanten weitergeleitet.
Ich soll jetzt noch die Endabrechnung mit der RS machen. Wir haben uns auf einen SW über 5.000 € geeinigt. Bei der Abrechnung ist mir jetzt aufgefallen, dass ich wahrscheinlich die TG im KaA vergessen habe
Meine Abrechnung gegenüber der RS würde jetzt so aussehen:
SW 5000
1,6 VG
1,5 TG
Auslagen, MwSt
abzgl. die Hälfte des festgesetzten Betrages von 309,40 (154,70 €).
Meine Frage wäre jetzt, ob ich diesen Betrag abziehen muss ... ich habe ja nichts erstattet bekommen, zumindest nicht auf dem Konto, nur auf dem KfB.
Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch ... vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Wäre lieb von Euch
Danke im Voraus
LG Stephie
hätte auch eine Frage zur Revisionsabrechnung:
Wir haben den Kläger nur in der Revisionsinstanz vertreten. Dort wurde mit Einverständnis mit den Parteien auf eine Durchführung der mündlichen Verhandlung verzichtet. Nachdem die Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite gescheitert sind, erging ein Urteil. Kostenverteilung: Kläger trägt die Kosten der I. Instanz zu 5/6, in der II. Instanz zu 1/2 und auch in der III. Instanz zur Hälfte. SW: 1.700 €. Ich habe den KaA beantragt mit einer 1,6 VG + Auslagen + MwSt, insgesamt 309,40 €.
Gemäß KfB muss der Mandant noch was an die Beklagtenseite bezahlen. Wir haben diesen an die RS-Vers. des Mandanten weitergeleitet.
Ich soll jetzt noch die Endabrechnung mit der RS machen. Wir haben uns auf einen SW über 5.000 € geeinigt. Bei der Abrechnung ist mir jetzt aufgefallen, dass ich wahrscheinlich die TG im KaA vergessen habe
Meine Abrechnung gegenüber der RS würde jetzt so aussehen:
SW 5000
1,6 VG
1,5 TG
Auslagen, MwSt
abzgl. die Hälfte des festgesetzten Betrages von 309,40 (154,70 €).
Meine Frage wäre jetzt, ob ich diesen Betrag abziehen muss ... ich habe ja nichts erstattet bekommen, zumindest nicht auf dem Konto, nur auf dem KfB.
Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch ... vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Wäre lieb von Euch
Danke im Voraus
LG Stephie