Scheidung - Folgesachen - Verbund - Vergleich
Verfasst: 19.03.2018, 14:39
Ich habe hier eine Familiensache, da trifft von der Abrechnung her alles zusammen. Ich komm einfach nicht weiter.
Scheidung + VA mit im Verbund anhängigen Güterrecht, welches vorher außergerichtlich thematisiert war.
dann gab es noch 2 weitere Verfahren, die nicht zum Verbund gehörten (Nutzungsentschädigung und Ehegattenunterhalt)
und es gab noch diverse nicht anhängige Sachen.
Über sämtliche Folgesachen (also das im Scheidungsverfahren anhängige Güterrecht, die in anderen Verfahren anhängige Nutzungsentschädgiung und der Ehegattenunterhalt sowie die nicht anhängigen Sachen wurde nun ein Vergleich geschlossen.
Ich würde jetzt wie folgt abrechnen:
1. Scheidung und Vergleich:
1,3 GG aus dem Güterrecht sowie aus den anderen nicht anhängigen Sachen
1,3 VG aus Scheidung, VA und Güterrecht
./. 0,65 GG aus Güterrecht
0,8 VG aus den diversen nicht anhängigen Sachen sowie den in den anderen Verfahren anhängigen Nutzungsentschädigung und Ehegattenunterhalt
./. 0,65 GG aus den diversen nicht anhängigen Sachen
1,2 TG aus Scheidung, VA, Güterrecht, den in den anderen Verfahren anhängigen Nutzungsentschädigung und Ehegattenunterhalt sowie aus den diversen nicht anhängigen Sachen (also aus allem)
1,5 EG aus den diversen nicht anhängigen Sachen
1,0 EG aus dem Güterrecht und den in anderen Verfahren anhängigen Nutzungsentschädigung und Ehegattenunterhalt
+ Fahrtkosten / Abwesenheit für Gerichtstermin
dann würde ich in den anderweitig anhängigen Verfahren Nutzungsentschädigung und Ehegattenunterhalt jeweils separate Rechnungen machen und hier jeweils
2. Nutzungsentschädigung
1,3 VG
./. 0,8 VG - abgerechnet in 1.
Fahrtkosten / Abwesenheit für 2 weitere Gerichtstermine
und
3. Ehegattenunterhalt
1,3 VG
./. 0,8 VG - abgerechnet in 1.
Kann man das so machen? Oder muss ich die jeweilig in den separaten Verfahren angefallenen Terminsgebühren mit in die jeweilige gesonderte Rechnung reinzunehmen, also bei 2. und 3.?
Geht es überhaupt, dass die beiden Sachen nicht mit Verbund sind oder ist alles ein Verbund, wenn die Scheidungssache anhängig ist? Sie haben jeweils einzelne Aktenzeichen, stehen in der Streitwertbestimmung des Gerichts auch nicht mit unter "Verfahrenswert", sondern nur unter "Gegenstandswert des Vergleiches", sind also beim Mehrwert mit aufgeführt.
Ich krieg hier echt ne Klatsche mit den Akten. Es sind riesige Ordner und immense Streitwerte.
Ich hoffe, es ist verständlich aufgeschrieben und es sieht jemand durch und kann mir helfen.
Scheidung + VA mit im Verbund anhängigen Güterrecht, welches vorher außergerichtlich thematisiert war.
dann gab es noch 2 weitere Verfahren, die nicht zum Verbund gehörten (Nutzungsentschädigung und Ehegattenunterhalt)
und es gab noch diverse nicht anhängige Sachen.
Über sämtliche Folgesachen (also das im Scheidungsverfahren anhängige Güterrecht, die in anderen Verfahren anhängige Nutzungsentschädgiung und der Ehegattenunterhalt sowie die nicht anhängigen Sachen wurde nun ein Vergleich geschlossen.
Ich würde jetzt wie folgt abrechnen:
1. Scheidung und Vergleich:
1,3 GG aus dem Güterrecht sowie aus den anderen nicht anhängigen Sachen
1,3 VG aus Scheidung, VA und Güterrecht
./. 0,65 GG aus Güterrecht
0,8 VG aus den diversen nicht anhängigen Sachen sowie den in den anderen Verfahren anhängigen Nutzungsentschädigung und Ehegattenunterhalt
./. 0,65 GG aus den diversen nicht anhängigen Sachen
1,2 TG aus Scheidung, VA, Güterrecht, den in den anderen Verfahren anhängigen Nutzungsentschädigung und Ehegattenunterhalt sowie aus den diversen nicht anhängigen Sachen (also aus allem)
1,5 EG aus den diversen nicht anhängigen Sachen
1,0 EG aus dem Güterrecht und den in anderen Verfahren anhängigen Nutzungsentschädigung und Ehegattenunterhalt
+ Fahrtkosten / Abwesenheit für Gerichtstermin
dann würde ich in den anderweitig anhängigen Verfahren Nutzungsentschädigung und Ehegattenunterhalt jeweils separate Rechnungen machen und hier jeweils
2. Nutzungsentschädigung
1,3 VG
./. 0,8 VG - abgerechnet in 1.
Fahrtkosten / Abwesenheit für 2 weitere Gerichtstermine
und
3. Ehegattenunterhalt
1,3 VG
./. 0,8 VG - abgerechnet in 1.
Kann man das so machen? Oder muss ich die jeweilig in den separaten Verfahren angefallenen Terminsgebühren mit in die jeweilige gesonderte Rechnung reinzunehmen, also bei 2. und 3.?
Geht es überhaupt, dass die beiden Sachen nicht mit Verbund sind oder ist alles ein Verbund, wenn die Scheidungssache anhängig ist? Sie haben jeweils einzelne Aktenzeichen, stehen in der Streitwertbestimmung des Gerichts auch nicht mit unter "Verfahrenswert", sondern nur unter "Gegenstandswert des Vergleiches", sind also beim Mehrwert mit aufgeführt.
Ich krieg hier echt ne Klatsche mit den Akten. Es sind riesige Ordner und immense Streitwerte.
Ich hoffe, es ist verständlich aufgeschrieben und es sieht jemand durch und kann mir helfen.