Abrechnung ArbR nach Klageerweiterung - mehrere SW und Vgl
Verfasst: 16.03.2018, 16:28
Hallo zusammen!
Ich hab zwar schon das ein und andere Thema hierzu durchgelesen, bin aber leider nicht sehr viel weiter gekommen...
Kurz zum Sachverhalt:
Die Gegenseite hat ihre Klage seinerzeit zu Protokoll d. Geschäftsstelle eingereicht; das war am 31.08.17. HF € 3.192,00 nebst Zinsen.
Kurz vor dem Kammertermin hat er sich dann doch einen RA genommen, der die Klage am 27.11.17 wie folgt erweitert hat: HF € 3.192,00 zzgl. Verzugspauschale € 40,00. Außergerichtlich waren wir nicht tätig, die Mandatierung kam erst nach Klageeinreichung.
Es gab insges. 2 Kammertermine, im 2. wurde dann ein Vgl. geschlossen. Ein Termin fand vor der Klageerweiterung statt, der 2te, in dem dann auch der Vgl. geschlossen wurde, zum Zeitpunkt nach der Klageerweiterung.
SW-Festsetzung wie folgt:
- bis zur Klageerweiterung: € 3.192,00
- ab Klageerweiterung: € 4.505,00
- Vgl.: € 4.505,00
Sieht dann meine Gesamtabrechnung so aus:
1,3 Verfahrensgebühr, VV-Nr. 3100 RVG (aus € 3.192,00)
0,8 Verfahrensgebühr, VV-Nr. 3101 Nr. 2 RVG (aus € 1.313,00)
-> § 15 III RVG: max. 1,3 VG aus € 4.505,00
1,2 Terminsgebühr, VV-Nr. 3104 RVG (aus € 7.697,00)
1,0 Einigungsgebühr, VV-Nr. 1003 RVG (aus € 3.192,00)
1,5 Einigungsgebühr, VV-Nr. 1000 RVG (aus € 1.313,00)
-> § 15 III RVG: max. 1,5 EG aus € 4.505,00
PTP
USt
Danke für Eure Hilfe
Ich hab zwar schon das ein und andere Thema hierzu durchgelesen, bin aber leider nicht sehr viel weiter gekommen...
Kurz zum Sachverhalt:
Die Gegenseite hat ihre Klage seinerzeit zu Protokoll d. Geschäftsstelle eingereicht; das war am 31.08.17. HF € 3.192,00 nebst Zinsen.
Kurz vor dem Kammertermin hat er sich dann doch einen RA genommen, der die Klage am 27.11.17 wie folgt erweitert hat: HF € 3.192,00 zzgl. Verzugspauschale € 40,00. Außergerichtlich waren wir nicht tätig, die Mandatierung kam erst nach Klageeinreichung.
Es gab insges. 2 Kammertermine, im 2. wurde dann ein Vgl. geschlossen. Ein Termin fand vor der Klageerweiterung statt, der 2te, in dem dann auch der Vgl. geschlossen wurde, zum Zeitpunkt nach der Klageerweiterung.
SW-Festsetzung wie folgt:
- bis zur Klageerweiterung: € 3.192,00
- ab Klageerweiterung: € 4.505,00
- Vgl.: € 4.505,00
Sieht dann meine Gesamtabrechnung so aus:
1,3 Verfahrensgebühr, VV-Nr. 3100 RVG (aus € 3.192,00)
0,8 Verfahrensgebühr, VV-Nr. 3101 Nr. 2 RVG (aus € 1.313,00)
-> § 15 III RVG: max. 1,3 VG aus € 4.505,00
1,2 Terminsgebühr, VV-Nr. 3104 RVG (aus € 7.697,00)
1,0 Einigungsgebühr, VV-Nr. 1003 RVG (aus € 3.192,00)
1,5 Einigungsgebühr, VV-Nr. 1000 RVG (aus € 1.313,00)
-> § 15 III RVG: max. 1,5 EG aus € 4.505,00
PTP
USt
Danke für Eure Hilfe