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GG im KAA

Verfasst: 16.03.2018, 11:30
von Sveta
Guten Tag ans Forum,

ich bräuchte hier kurzes Feedback.

Urteil: Beklagte wird verurteilt, HF sowie vorgerichtliche Anwaltskosten zu bezahlen.
KGE: Kläger (wir ) 1/3, Beklagte 2/3

Ich habe nun in meinen KAA die Anrechnung der GG aufgenommen.

Gegenseite rechnet nicht an.

Müsste sie aber, oder?

Danke, Sveta

Re: GG im KAA

Verfasst: 16.03.2018, 11:31
von Adora Belle
Nein, wieso denn?

Re: GG im KAA

Verfasst: 16.03.2018, 11:34
von Sveta
Ich dachte, die Anrechnung muss in den KFA/KAA, wenn die GG bezahlt oder tituliert ist.

Re: GG im KAA

Verfasst: 16.03.2018, 11:36
von Sonnenblume1804
Du verwechselst hier glaub was. Der Beklagte kann sich bei Eurem KAA auf die Anrechnung berufen, wenn § 15a RVG erfüllt ist. Die Beklagtenseite muss in ihrem KAA nicht anrechnen.

LG:-)

Re: GG im KAA

Verfasst: 16.03.2018, 11:36
von pitz
Aber nach deinem Sachverhalt ist ja "eure" GG (also die der Kläger) tituliert und nicht die der Beklagten? :nachdenk

Re: GG im KAA

Verfasst: 16.03.2018, 11:38
von Sveta
ok. Danke.